Der Hinweis auf Melde- und Beratungsstellen bei Vorfällen von Diskriminierung und Rassismus leistet einen öffentlich wahrnehmbaren Beitrag zum Leitbild „Mannheim 2030“, Strategisches Ziel (3).
Die Stadt Mannheim nimmt seit 2009 aktiv an Urban Audit, dem europäischen Städtevergleich der Europäischen Union teil. Seit 2012 stellt die Stadt Mannheim die Betreuende Stelle der KOSIS-Gemeinschaft Urban Audit, die die Datensammlung für Deutschland als Gemeinschaftsvorhaben mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Europäischen Statistischen System (ESS) betreibt.
Neben der Erhebung von objektiven Strukturdaten finden alle drei Jahre europaweite Bürgerumfragen zur Lebensqualität in der Stadt statt. Die wichtigsten Mannheimer Ergebnisse aus der Urban Audit-Bürgerumfrage 2021:
Zufriedenheit mit öffentlichen Dienstleistungen in Mannheim
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.6.2000 in der jeweils geltenden Fassung. Besteuert wird das Halten eines Hundes.
Oberbürgermeister Christian Specht bietet regelmäßige Bürgersprechstunden in den Mannheimer Stadtteilen an.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, persönliche Anliegen oder Anregungen direkt mit dem Oberbürgermeister zu besprechen. Begonnen wird mit einer offenen Sprechstunde, in der persönliche Gespräche möglich sind, für die aber keine vorherige Anmeldung notwendig ist. Im Anschluss daran, folgt eine persönliche Sprechstunde nach vorheriger Terminvereinbarung.
Anmeldungen hierfür nimmt die Bürgerbauftragte jeweils Mo-Fr von 9 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 293-2931 oder per mail an buergerbeautragte@mannheim.de entgegen.
Abhängig von der Witterung startet die Stadtreinigung im November mit der Laubsammlung im großen Stil. Zur saisonalen Laubsammlung sind etwa ein Dutzend Mitarbeiter*innen mit einem großen Laubsauger im Einsatz. Zusätzlich sind alle die Mitarbeiter*innen der Stadtreinigung im Rahmen ihrer Routinereinigungsaufgaben auch mit der Laubsammlung beschäftigt, denn bei Nässe kann das Laub zur Rutsch- und Sturzgefahr für Fußgänger*innen werden. Auch für Radfahrende und Autofahrer*innen kann Laub eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellen.
Pro Jahr hat jeder private Haushalt die Möglichkeit, Sperrmüll entweder zweimal bei einer Menge bis zu 4 m³ oder einmal bei bis zu 8 m³ kostenlos abholen zu lassen. Der Sperrmüll ist spätestens am Abholtag bis 6.30 Uhr, frühestens am Vortag ab 19.00 Uhr am Gehwegrand einer Fahrbahn bereitzustellen.
Pro Jahr hat jeder private Haushalt die Möglichkeit, Sperrmüll entweder zweimal bei einer Menge bis zu 4 m³ oder einmal bei bis zu 8 m³ kostenlos abholen zu lassen.