Der kommunalen Psychiatriekoordination, angesiedelt in der Sozialplanung, obliegt die Geschäftsführung des örtlichen Arbeitskreises Psychiatrie, dem zentralen Beratungs- und Kooperationsgremium im Gemeindepsychiatrischen Verbund der Stadt Mannheim.
Der Arbeitskreis Psychiatrie berät die Stadt Mannheim in Fragen der Psychiatrieplanung und der institutionellen Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Hilfen.
Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) in Mannheim ist zentrale Anlaufstelle bei Fragen, die sich bei der Inanspruchnahme von Einrichtungen und Diensten der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung sowie der psychosozialen Hilfen oder im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung ergeben.
Die globale Finanzkrise hat zu einer weltweiten Abschwächung der Konjunktur geführt. Mit den Konjunkturpaketen I und II möchte die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegensteuern.
Während die Maßnahmen des Konjunkturpakets I bereits am 05.12.2008 im Bundesrat beschlossen wurden, wurde das Gesetzgebungsverfahren zum Konjunkturpaket II am 20.02.2009 abgeschlossen. Daneben plant das Land Baden-Württemberg ein Infrastrukturprogramm, durch das vor allem Investitionsmaßnahmen in die Jahre 2009 und 2010 vorgezogen werden sollen.
Unter Umgebungslärm versteht man unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.
Die Mitglieder der Gruppe MAISONnett waren die ersten von fünf Gruppen die ihr gemeinsam geplantes Objekt im Baugemeinschaftsprojekt C 7 beziehen konnten.
Im Gebäudeensemble zwischen Straßengebäude und den kleineren Hofhäusern (Stadthäuser) entstanden insgesamt 11 Wohneinheiten mit großzügigem Zuschnitt. Die Wohnungen variieren von 91 m² bis 204 m² und verfügen alle über ruhige Freibereiche. Im Erdgeschoss sogar private Gärten.
Im Gebäudeensemble zwischen ehemaligem Amtsgebäude und neuem Platzhaus entstanden 23 Wohnungen mit großzügigem Zuschnitt. Die Wohnungen umfassen die komplette Größenvielfalt, bis hin zu 225 m².
In dem attraktivem Altbau, in dem sich ursprünglich die Geburtsstätte von Alfred Delp und später das "Sozialamt" befanden, sind teilweise loftartige Wohnungen entstanden. Die Ausstattung mit hohen Decken und hellen, barrierefreien Zugangsbereichen entspricht einem hohen Standart mit aktuellem energetischen Neubaunieveau.
Stadtbäume sind ein hohes Gut. Um Bäume im Stadtgebiet zielgerichtet vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen und den vorhandenen Baumbestand zu erhalten, hat die Stadt Mannheim die Baumschutzsatzung eingeführt. Die Baumschutzsatzung der Stadt Mannheim regelt, welche Bäume geschützt sind, welche Maßnahmen zulässig / welche verboten sind und in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Durchführung einer gewünschten Maßnahme erteilt werden kann. Eine Fällung wird nur genehmigt, wenn alle möglichen Alternativen, zum Beispiel ein fachgerechter Rückschnitt, geprüft wurden. Müssen Bäume dennoch gefällt werden, wird eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung festgelegt.
Bäume stehen unter Schutz
In Mannheim sind alle Bäume über die Baumschutzsatzung geschützt. Dabei ist es egal, ob ein Baum auf privatem oder öffentlichem Grund steht. Wichtig ist nur der Stammumfang. Beträgt er mehr als 60 Zentimeter, dann gilt für diesen Baum die Baumschutzsatzung. Bei mehrstämmigen Bäumen müssen die Stämme zusammen auf einen Umfang von 60 Zentimetern kommen, wobei einer der Teilstämme mindestens 30 Zentimeter Umfang haben muss. Gemessen wird immer 100 Zentimeter über dem Erdboden.