Das Strandbad Mannheim liegt im Stadtteil Niederfeld zwischen Waldpark und Rhein. Zwischen Rheinkilometer 419 bis kurz nach Rheinkilometer 420. Es wird begrenzt vom Naturschutzgebiet "Reißinsel", vom Naturschutzgebiet "Bei der Silberpappel" und dem Parkplatz vor dem Strandbad.
Das Siedlungsmonitoring ist ein gemeinsam mit der GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH entwickeltes Instrument zur Beobachtung und Steuerungsunterstützung in Quartieren mit größeren Wohnbeständen der GBG. Der jährlich erscheinende Bericht dient als Informations- und Entscheidungsgrundlage, um dem Entstehen sozial benachteiligter Wohngebiete vorzubeugen, eine sozial ausgewogene Mieterstruktur in den jeweiligen Siedlungen zu befördern sowie für diese Zielsetzungen konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zu entwickeln.
In Deutschland leben gegenwärtig über eine Million Menschen mit dementiellen Erkrankungen. Besonders die wegen der steigenden Lebenserwartung zunehmenden Fälle der Alzheimer-Krankheit könnten Prognosen zufolge dazu führen, dass sich diese Zahl bis zum Jahr 2050 verdoppelt. Mit der (nach 2009 und 2014) vorliegenden dritten Ausgabe einer Informationsbroschüre zu diesem Thema entsprechen wir dem steigenden Bedarf der Bürgerinnen und Bürger.
MaJunA (Mannheimer Junge Alte) ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein mit dem Ziel der Förderung und Umsetzung von gemeinschaftlichen Leben und selbstbestimmtem Wohnen für aktive Senioren in Mannheim.
Es gibt bisher zwei "MaJunA-Häuser" in Mannheim:
- Mainstraße 34 (Neckarstadt Ost) und
- Karlsberger Weg 15 (Schönau).
Was uns dabei wichtig ist:
- Mietwohnungen statt Eigentum - damit das gemeinschaftliche Wohnen für die Einzelnen erschwinglich bleibt, und das Konzept des gemeinschaftlichen SENIOREN-Wohnens dauerhaft erhalten bleibt, und nicht durch Vererbung und ggf. Verkauf nach wenigen Jahren beendet ist.
- Eine Wohnform verwirklichen, in der eine gesunde Balance zwischen Individualität und Gemeinschaft möglich ist
- Durch vielfältige, gemeinsame Aktivitäten verschiedene Interessen, Kreativität und geistige wie körperliche Beweglichkeit fördern
- Bereitschaft zu Verantwortlichkeit für die Gemeinschaft, unter Wahrung von gegenseitigem Respekt und Akzeptanz der Grenzen jedes Einzelnen
- Öffnung nach außen: viele unserer Mitglieder wohnen auch weiterhin in ihrem bisherigen Domizil und beteiligen sich gerne an unseren Aktivitäten
Wir sind das einzige gemeinschaftliche Wohnprojekt, das bereits seit 2004 ausschließlich von und für Senioren über einen gemeinnützigen Verein getragen wird, und alle gemeinschaftlichen Aktivitäten von den Vereinsmitgliedern selbst angeboten, organisiert und durchgeführt werden.
Die Beobachtung kleinräumiger Entwicklungen in den Stadtteilen und Wohnvierteln ist Grundlage sozialer Stadtentwicklung und sozialraumorientierter Kommunalpolitik. Der Kommunalpolitik, der Stadtverwaltung sowie der interessierten Öffentlichkeit liefert der Mannheimer Sozialatlas in komprimierter Form zuverlässige Informationen über die soziale Entwicklung der Teilräume unserer Stadt.
Stadtbäume sind ein hohes Gut. Um Bäume im Stadtgebiet zielgerichtet vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen und den vorhandenen Baumbestand zu erhalten, hat die Stadt Mannheim die Baumschutzsatzung eingeführt. Die Baumschutzsatzung der Stadt Mannheim regelt, welche Bäume geschützt sind, welche Maßnahmen zulässig / welche verboten sind und in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Durchführung einer gewünschten Maßnahme erteilt werden kann. Eine Fällung wird nur genehmigt, wenn alle möglichen Alternativen, zum Beispiel ein fachgerechter Rückschnitt, geprüft wurden. Müssen Bäume dennoch gefällt werden, wird eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung festgelegt.
Bäume stehen unter Schutz
In Mannheim sind alle Bäume über die Baumschutzsatzung geschützt. Dabei ist es egal, ob ein Baum auf privatem oder öffentlichem Grund steht. Wichtig ist nur der Stammumfang. Beträgt er mehr als 60 Zentimeter, dann gilt für diesen Baum die Baumschutzsatzung. Bei mehrstämmigen Bäumen müssen die Stämme zusammen auf einen Umfang von 60 Zentimetern kommen, wobei einer der Teilstämme mindestens 30 Zentimeter Umfang haben muss. Gemessen wird immer 100 Zentimeter über dem Erdboden.