Sie machen sich Sorgen um ein Kind oder ein*e Jugendliche*n? Sie haben ein „ungutes“ Gefühl? Sie haben Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in Ihrer Einrichtung, Ihrer Praxis oder im persönlichen Umfeld? Sie haben Fragen zum Thema Kinderschutz?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne und vermitteln Ihnen bei Bedarf eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (ieF), die bei einer Gefährdungseinschätzung beratend hinzugezogen wird.
Jugendhilfeplanung Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§§ 27 – 35, 35a u. 41 SGB VIII)
Jugendhilfe im Strafverfahren im Haus des Jugendrechts
Das Haus des Jugendrechts Mannheim ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig. In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.
Wir suchen dringend engagierte Familien, Paare und Einzelpersonen, die bereit sind, Kinder und Jugendliche vorübergehend, oft auch dauerhaft, aufzunehmen.
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten Arbeitnehmer*innen sowie Selbstständige eine Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Absonderungspflicht oder wegen eines Tätigkeitsverbots einen Verdienstausfall erlitten haben.