Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist für zwei verschiedene Verfahren Voraussetzung: für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes sowie zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft.
Auch 2025 luden die Trans*Aktionswochen Rhein-Neckar dazu ein, gemeinsam Räume für Sichtbarkeit, Austausch und Empowerment zu gestalten. Vom 4. bis 23. November fand ein vielfältiges Programm in Heidelberg und Mannheim statt.
Im Mittelpunkt der Trans*Aktionswochen steht seit 2015 der Internationale Gedenktag »International Trans* Day of Remembrance« am 20. November. Die Trans*Aktionswochen präsentieren Workshops, Vorträge, Diskussionen, Sportangebote sowie zahlreiche weitere Formate. Sie bieten Gelegenheiten zur Vernetzung, zum Lernen und zur Stärkung der Community. Das Programm richtet sich an verschiedene Zielgruppen und wird durch das Engagement zahlreicher regionaler Gruppen, Vereine und Institutionen getragen.
Für die Programmkoordination der Trans*Aktionswochen arbeiten die Queer-Beauftragung der Stadt Mannheim und die Koordinationsstelle LSBTIQ+ im Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg zusammen. Die einzelnen Programmpunkte werden von unterschiedlichen Partner*innen organisiert; für Inhalt und Durchführung trägt jeweils die verantwortliche Einrichtung Sorge.
Als Anregung für die Zukunft sind hier noch die Veranstaltungen der Trans*Aktionswochen Rhein-Neckar 2025 als Übersicht mit Beschreibungen und weiterführenden links aufgelistet:
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Beratungsangebote des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Mannheim. Ein multiprofessionelles Team bietet Informationen und Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen an.
Die Gewerbesteuer ist im Sinne des § 3 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) eine Realsteuer und erfasst den Gewerbebetrieb unabhängig von der Rechtsform als Steuergegenstand. Zu den Gewerbebetrieben zählen alle gewerblichen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Hebeberechtigt ist jeweils die Gemeinde, in der eine Betriebsstätte (§ 12 AO) unterhalten wird (§ 4 Gewerbesteuergesetz (GewStG)).