Mädchen* und junge Frauen* werden in unserer Gesellschaft nach wie vor entlang des Geschlechts und den damit verbundenen Rollenzuschreibungen definiert. Diese Vorstellungen beeinflussen ihre Lebensverläufe und Chancen und münden häufig in gesellschaftlichen und individuellen Benachteiligungen, die durch andere Diskriminierungsformen weiter verstärkt werden können.
die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben
oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.
Menschen mit Behinderungen finden in Mannheim vielfältige Möglichkeiten, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen.
Der Gemeinderat hat am 13. Oktober 2009 die Umsetzung der Erklärung von Barcelona beschlossen. Die Erklärung von Barcelona gilt als öffentliches Bekenntnis der Stadt, die Verwirklichung von Barrierefreiheit, Integration, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderung weiter zu stärken.
Der Neubau der Glücksteinallee bindet zwischen Julius-Hatry-Straße und Landteilstraße an den im Sommer 2013 bereits errichteten Teil der Straße an. Der Neubau führt von dort bis zum Knotenpunkt Glücksteinallee / Gontardstraße und setzt sich dann von der Carl-Metz-Straße bis zum provisorischen Bauende in Höhe der Feuerwache Mitte fort.