Du möchtest dich engagieren, Europa mitgestalten oder internationale Erfahrungen sammeln? Unsere Rubrik „Mach mit!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für alle, die aktiv werden wollen:
Der Europäische Wettbewerb lädt Schüler*innen ein, sich kreativ mit europäischen Themen auseinanderzusetzen.
Zuschüsse für bürgerschaftliche Begegnungen fördern den Austausch zwischen Menschen und stärken das lokale Engagement.
Der Förderverein Städtepartnerschaften unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Partnerstädten und fördert internationale Verständigung.
Der Runde Tisch Entwicklungszusammenarbeit bietet Raum für Dialog und gemeinsame Projekte im Bereich globaler Nachhaltigkeit.
Mit einem Praktikum bei uns erhältst du wertvolle Einblicke in internationale und kommunale Arbeitsfelder und kannst praxisnah erleben, wie internationale Zusammenarbeit und kommunale Projekte gestaltet werden.
Ob jung oder alt – hier findest du den passenden Einstieg, um dich einzubringen und etwas zu bewegen!
Anspruchsberechtigt ist gemäß § 74 SGB XII derjenige, der verpflichtet ist, die erforderlichen Bestattungskosten zu tragen und dem das Tragen der Kosten nicht zugemutet werden kann.
Dies können im Einzelnen sein (nicht abschließend): • mögliche vertraglich Verpflichtete • Erben • Unterhaltspflichtige • Bestattungspflichtige nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Der Nachlass ist mit seinem vollen Wert für die Bestattungskosten vorrangig einzusetzen. Ebenso Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht werden, wie z. B. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, Bestattungsgeld, Beihilfe in Todesfällen, Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung oder ein möglicher Schadenersatzanspruch bei einer schuldhaften Tötung (z.B. bei einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall etc.).
Sind die Bestattungskosten weiterhin nicht gedeckt, richtet sich die Zumutbarkeit der Kostentragung nach den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen der/des Verpflichteten.