Gesundheit - 21.12.2023

Belehrung für Personen im Lebensmittelbereich ab sofort auch online möglich

Lebensmittel, die mit Krankheitserregern verunreinigt sind, können diese auf Menschen übertragen. Durch die Beachtung hygienischer Grundregeln bei der Verarbeitung von Lebensmitteln können viele dieser Erkrankungen vermieden werden. Deshalb müssen Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung bzw. Schulung teilnehmen.

Neben der Teilnahme in den Räumen des Gesundheitsamts der Stadt Mannheim ist dies nun auch digital über das Serviceportal Baden-Württemberg möglich. An der Online-Belehrung können die Personen jederzeit teilnehmen und erhalten danach die Belehrungs-Bescheinigung als PDF in ihr Postfach.

Für die Online-Belehrung wird ein elektronischer Personalausweis oder eine digitale Kopie des Personalausweises/Reisepasses benötigt, zudem ist die Erstellung eines Nutzerkontos im Portal notwendig. Die Gebühr von 31 Euro für die Online-Belehrung kann über Giropay (Online-Überweisung), Kreditkarte oder PayPal gezahlt werden.

Weitere Informationen zur Lebensmittelhygiene-Schulung – digital oder in Präsenz – unter: https://www.mannheim.de/de/service-bieten/gesundheit/lebensmittelhygiene-schulung

Direkter Link zum Serviceportal Baden-Württemberg: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/789?plz=68159-68169-68167-68229-68239-68305-68259-68309-68307-68219-68161-68199-68165-68163&ags=08222000

Pressekontakt – V.i.S.d.P.

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