Politik & Verwaltung -

Landtagswahl am Sonntag

Am Sonntag, 8. März 2026, ist Landtagswahl in Baden-Württemberg und die Wahllokale werden von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Wer wahlberechtigt ist, hat bis 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl, auch die Anschrift des Wahlgebäudes und einen Hinweis, ob dieses rollstuhlgerecht zugänglich ist.

Es wird gebeten, die Wahlbenachrichtigung mitzubringen, da dies den Ablauf erleichtert, sowie den Ausweis, der auf Verlangen vorlegt werden muss. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht greifbar, reicht auch der Ausweis. Das Wahlgebäude kann telefonisch unter 0621/293-9566 erfragt oder unter www.mannheim.de/wahlen mit Bild und Stadtplanausschnitt gefunden werden. Der Stimmzettel wird im Wahlraum ausgehändigt.

Erst- und Zweitstimme
Die Wahlberechtigten haben bei der Landtagswahl zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme. Sie können im Wahlkreis 35 (Mannheim I – Stadtbezirke Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) aus zehn und im Wahlkreis 36 (Mannheim II – Stadtbezirke Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt, und Seckenheim) ebenfalls aus zehn Wahlvorschlägen auswählen. Mit der Erststimme wird eine Bewerberin oder ein Bewerber im Wahlkreis gewählt. Wer dort die meisten Stimmen erhält (Mehrheitswahl), zieht in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Diese Stimme entscheidet über die Sitzverteilung im Landtag insgesamt (Verhältniswahl).

Briefwahl
Viele Mannheimerinnen und Mannheimer haben schon gewählt – per Wahlbrief oder vor Ort im Wahlbüro.

Briefwahlunterlagen können beim Wahlbüro noch bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, beantragt werden. Dieses hat bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr geöffnet, am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Wahlberechtigte, die persönlich erscheinen und den Ausweis vorlegen, können gleich vor Ort wählen. Online ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen nur noch bis Donnerstag, 5. März 2026, 12 Uhr, möglich. Es wird gebeten, bei den Briefwahlanträgen die Postlaufzeiten zu beachten. Für die Abwicklung per Post ist die Zeit nun schon sehr knapp. Diejenigen, die Unterlagen für eine andere Person abholen möchten, benötigen deren Abholvollmacht. Diese ist auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. In gesetzlich geregelten Fällen, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

Sollten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein oder versichert die wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat, kann ihr bis 7. März 2026, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Am Wahlwochenende sollte sich immer vorher telefonisch unter 0621/293-9566 mit dem Wahlbüro in Verbindung gesetzt werden, um die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen abzuklären, das erspart Wartezeiten und unnötige Wege.

Briefwählende dürfen die rechtzeitige Rücksendung ihrer Briefwahlumschläge nicht verpassen. Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 18 Uhr, im Rathaus eingehen, können bei der Auszählung berücksichtigt werden. Wer spät dran ist, kann seine Wahlpost auch noch am Wahltag bis 18 Uhr ausschließlich in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig. Die Wahlhelfenden in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit dem Wahlschein in den Briefwahlunterlagen kann aber auch in jedem Wahllokal des Wahlkreises an der Urnenwahl teilgenommen werden.

Wahlstatistik
In den Wahlbezirken 050.12, 140.12 und in den Briefwahlbezirken 129.95, 159.92 und 169.96 wird die Landtagswahl im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wählerinnen und Wähler ausgewertet. Hierfür werden 12 verschiedene Stimmzettel mit Kennbuchstaben von A bis M verwendet. Andere Stimmzettel sind in diesen Wahlbezirken nicht zugelassen. Das Verfahren ist im Landesstatistikgesetz (LStatG) geregelt. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.

Informationen zur gesetzlichen Wahlstatistik oder zu anderen Wahlfragen erteilt das Wahlbüro, Rathaus E 5, Telefon: 0621/293-9566, E-Mail: wahlbuero@mannheim.de. Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag bis 15 Uhr. Weitere Informationen: www.mannheim.de/wahlen

Ergebnisse
Die Ergebnisermittlung kann am Wahlsonntag immer aktuell unter www.mannheim.de/wahlen verfolgt werden. Wer sie hautnah miterleben möchte, sollte ab 17.30 Uhr in den Ratssaal im Stadthaus N 1 kommen. Nach Schließung der Wahllokale werden dort die nach und nach eintreffenden Ergebnisse der Landtagswahl in Mannheim öffentlich präsentiert und voraussichtlich bis 22 Uhr das vorläufige amtliche Endergebnis bekanntgegeben.

Wahlinfo-App
Die Wahlinfo-App der Stadt Mannheim informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie zum Beispiel: Wann findet die Wahl statt? Wie kann ich per Briefwahl wählen? Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe? Wie lauten die amtlichen Endergebnisse? Die barrierearme Anwendung ist für Android und iOS erhältlich.

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