Kioskkontrolle_Handyzubehör
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Handyzubehör darf an Sonntagen nicht verkauft werden. Dies verstößt gegen das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg.
Rechte
Stadt Mannheim
Automatische Übersetzung, ohne Gewähr auf Richtigkeit
Handyzubehör darf an Sonntagen nicht verkauft werden. Dies verstößt gegen das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg.
Stadt Mannheim