Anmeldung zur Grundschule
Wann müssen Sie Ihr Kind anmelden?
Die Anmeldung zur ersten Klasse zum Schuljahr 2026/27 findet statt am
Mittwoch, 11. Februar 2026 von 09:00 - 12:00 Uhr und
Donnerstag, 12. Februar 2026 von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr.
Darüber hinaus können einzelne Schulen weitere Termine anbieten.
Den Einschulungstermin sowie Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie an der jeweiligen Grundschule Ihres Bezirks.
An welcher Grundschule müssen Sie Ihr Kind anmelden?
An welcher Grundschule das Kind anzumelden ist, ist abhängig vom Schulbezirk, in dem der Hauptwohnsitz liegt. Der Grundschulfinder auf der städtischen Homepage hilft bei der Suche. Einfach die Wohnadresse eingeben, schon wird die zuständige Grundschule angezeigt. Zum Grundschulfinder gelangen Sie hier.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, können Sie einen Schulbezirkswechsel beim Staatlichen Schulamt beantragen. Trotzdem müssen Sie Ihr Kind unter Angabe des Wechselwunsches an der zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden. Im Falle eines Umzugs brauchen Sie keinen Antrag auf Schulbezirkswechsel zu stellen. Sie müssen sich aber trotzdem bei der aktuell zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks melden und diese über Ihren bevorstehenden Umzug informieren sowie das weitere Anmeldeprozedere mit der Schule besprechen.
Bitte kommen Sie gemeinsam mit ihrem Kind zur Anmeldung an die Schule und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes (und falls möglich, das Familienbuch)
- Alle Pässe Ihres Kindes
- Den Impfausweis im Original
- Einen Nachweis der Religionszugehörigkeit
- Den Nachweis über die Zurückstellung (falls im vergangenen Schuljahr beantragt)
- Die Schulen bitten um den amtlichen Nachweis der durchgeführten Einschulungsuntersuchung
- Und bei alleinerziehenden Eltern den Nachweis der Sorgeberechtigung
Informationen zur Einschulungsuntersuchung (ESU) finden Sie hier.
Wann ist Ihr Kind schulpflichtig?
Wurde Ihr Kind vor dem 01.07.2020 geboren, ist es schulpflichtig und zum Besuch einer Grundschule verpflichtet. Kinder, die zwischen dem 01.07.2020 und 30.06.2021 geboren wurden, können für den Schulbesuch angemeldet werden. In diesem Fall entscheidet die Schulleitung über die Einschulung.
Ist Ihr Kind schulpflichtig, hat aber noch nicht die notwendigen (Sprach)-Kompetenzen für einen erfolgreichen Schulstart, wird der Besuch einer Juniorklasse empfohlen. Dort bekommt Ihr Kind intensive Förderung im Bereich Sprache und/oder in anderen Entwicklungsbereichen. Juniorklassen lösen künftig die Grundschulförderklassen ab.
Wenn Ihr Kind Sprachförderbedarf hat, aber trotz sprachlicher Defizite am Unterricht der Klasse 1 teilnehmen kann, ist die Zuweisung zu einer Juniorklasse nicht notwendig. In dem Fall erhält Ihr Kind zusätzliche Sprachförderung zunächst in Klasse 1 und im folgenden Schuljahr in Klasse 2. Gleiches gilt, wenn nach dem Besuch der Juniorklasse weiterhin Förderbedarf in der sprachlichen Entwicklung besteht.
Für neu zugewanderte Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache (1. Generation) und geringen Deutschkenntnissen wird es weiterhin Vorbereitungsklassen geben.
Worauf sollten Eltern von Kinder mit einer Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronischen Erkrankung achten?
Wenn Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf oder Bildungsanspruch hat und möglicherweise nicht dem Unterricht in einer allgemeinbildenden Schule folgen kann, haben Sie ein Wahlrecht, welche Schulart ihr Kind besuchen soll. Dabei gibt es drei Möglichkeiten der Beschulung:
- Anmeldung an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
- Entscheidung für ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinbildenden Schule
- Kooperative Organisationsform (früher: Außenklasse) an einer allgemeinbildenden Schule
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt Mannheim, Telefon (0621) 292 4133/ 4134