Tote Tiere

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung kümmert sich um

Herrenlose tote Haustiere (Hunde, Katzen), die im „öffentlichen Raum“ (z.B. auf der Straße) aufgefunden werden und deren Besitzer nicht direkt ermittelt werden kann.

Größere tote Wildtiere, wie z.B. Rehe, Wildschweine, Dachse, Marder, Gänse, Enten, Schwäne und Bussarde, die im „öffentlichen Raum“ (z.B. auf der Straße) aufgefunden werden.

Seuchenverdächtige Kleintiere, von denen ein Risiko für eine Zoonose (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit) ausgehen könnte. Dies ist beispielsweise stets bei Fledermäusen der Fall, die häufig an der für Menschen gefährlichen Tollwut erkranken.

Sofern Sie ein totes Tier auffinden, das zu einer der o.g. Gruppen gehört, wenden Sie sich bitte an

  • die Leitstelle des Ordnungsdienstes. Sie ist in den Sommermonaten (April bis September) montags bis freitags in der Zeit von 7 Uhr bis 24 Uhr, samstags von 10:30 Uhr bis 24 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0621/293-2933 erreichbar. In den Wintermonaten (Oktober bis März) endet die Erreichbarkeitszeit bereits um 22 Uhr.

oder

  • das nächstgelegene Polizeirevier

Unsere Mitarbeiter/innen erteilen Tierhaltern/innen, die sich über den Verbleib ihres Haustiers erkundigen möchten, gern Auskunft, sofern dieses mit einem Chip gekennzeichnet und entsprechend zuordenbar ist. 

 

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung kümmert sich nicht um

  • Herrenlose tote Tiere, die  auf privatem Grund gefunden werden. (Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an eine Tierkörperbeseitigungsanlage)
  • Tote Haus-/Heimtiere, deren Besitzer bekannt ist – unabhängig vom Fundort. Hier obliegt es dem Besitzer, die Beseitigung zu veranlassen.
  • Nicht seuchenverdächtige tote Kleintiere, wie Mäuse, Wildkaninchen, Igel, Eichhörnchen, Singvögel, Tauben, Kröten oder Ratten. Da diese Kadaver die öffentliche Ordnung nur geringfügig stören, wäre der Aufwand durch die Abholung nicht verhältnismäßig. Hinzu kommt, dass diese Tierkörper als Nahrungsquelle für andere Tiere dienen und damit einen wichtigen Bestandteil des Ökosystems darstellen. Sollten Sie sich in Einzelfällen dennoch durch die Kadaver gestört fühlen, können sie diese selbst als Abfall über die Mülltonne entsorgen. Aus hygienischen Gründen ist es empfehlenswert, die Kadaver dabei nicht mit bloßen Händen zu transportieren (z.B. Handschuhe tragen oder Schaufel nutzen).
  • In Waldgebieten gelten die Bestimmungen des Jagdrechts, die eigene Vorgaben zu toten Wildtieren enthalten. Bitte benachrichtigen Sie daher das nächste Forstamt.