Landwirtschaftliche Nutztiere

Für die Haltung von Gatterwild, Laufvögeln oder Pelztieren ist eine Erlaubnis nach §11 des Tierschutzgesetzes nötig.

Für die Haltung anderer landwirtschaftlicher Nutztiere (auch Vieh genannt: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Perlhühner, Tauben, Truthühner), Nutzfische und Bienen ist eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz nicht erforderlich.

Allerdings muss der Betrieb vor der Aufnahme der Tätigkeit nach der Viehverkehrsverordnung angezeigt und registriert werden. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für hobbymäßige Tierhaltungen.

Formular für die Tierhalter – Registrierung (landwirtschaftliche Nutztiere)

Bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere sind darüber hinaus die Tierhalterverpflichtungen nach der Viehverkehrsverordnung (wie z.B., Tierkennzeichnung, Bestandsregister-Führung, Begleitpapiere für Tiere usw.) einzuhalten.

Insbesondere wird auf die Stichtagsmeldungen der Tierbestandszahlen (Tierzahlen zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres) für Schweine-, Schafe- und Ziegenhalter verwiesen, die bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres gemeldet werden müssen.

Die Tierzahlen sind beim LKV-Baden-Württemberg (Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V., Heinrich-Baumann Str. 1-3, 70190 Stuttgart; Telefon: 0711/92547-0) zu melden und werden von diesem in die zentrale Tierhalterdatenbank eingetragen.

Änderungen der Tierbestandszahlen im Laufe des Jahres (bei Bienen die Anzahl der Bienenvölker) sind darüber hinaus unverzüglich beim Veterinärdienst Mannheim anzuzeigen.

Die Haltung von Nutztieren zu Erwerbszwecken wird in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt, die für die Haltung von Kälbern, Schweinen, Legehennen, Masthühner und Pelztieren jeweils spezielle Abschnitte beinhaltet.

Die Einzelheiten bezüglich der Haltung anderer Tierarten, wie z.B. Pferden sind in Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vorgegeben.
 

Bitte Verwenden Sie nach Möglichkeit die zum download bereitgestellten Formulare!

 


Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige / gelistete Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und nicht auf den Menschen übertragen werden kann. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit nicht möglich.

Die gefährliche Tierseuche breitet sich seit einigen Jahren in Osteuropa auch in Richtung Westen aus. Neben der Jägerschaft und den Nutztierhaltern kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, die weitere Ausbreitung der Tiersuche zu verhindern. Wie dies möglich ist und alle weiteren wichtigen Informationen zur Afrikanischen Schweinepest hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf seinen Internetseiten zusammengefasst.

 

Hinweise zur ASP für Saisonarbeitskräfte