Bewohnerparken und Parkraumbewirtschaftung Neckarstadt-West
Achtung: Im Rahmen der Vorbereitungen zum Start der Neuerungen am 01. Januar 2027 werden bereits im Vorfeld Verkehrszeichen und -schilder aufgestellt. Diese sind aber erst ab dem 01.01.2027 gültig!
Das mehrsprachige Anwohneranschreiben finden Sie hier.
In der Neckarstadt-West besteht seit vielen Jahren ein hoher Parkdruck. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden übersteigt die Zahl der abgestellten Fahrzeuge teilweise die Zahl der verfügbaren legalen Parkstände. Tagsüber wird zudem ein erheblicher Teil des öffentlichen Parkraums durch Fahrzeuge von außerhalb des Stadtteils belegt.
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Mannheim mit Beschlussvorlage V012/2021 die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in der Neckarstadt-West beschlossen. Der Beschluss sieht die Umsetzung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts im Gebiet zwischen Dammstraße, B 44, Zeppelinstraße und Waldhofstraße vor.
Die Einführung des Bewohnerparkens ist zugleich Bestandteil des Masterplans Mobilität 2035+ der Stadt Mannheim. Ziel ist es, den begrenzten öffentlichen Parkraum besser zu ordnen und die unterschiedlichen Anforderungen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Besuchenden, Gewerbetreibenden, Kundschaft sowie des Lieferverkehrs angemessen zu berücksichtigen.
Deshalb führt die Stadt Mannheim zum 01. Januar 2027 eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken in der Neckarstadt-West ein.
- 1. Wann wird das Bewohnerparken eingeführt?
Das Bewohnerparken in der Neckarstadt-West soll nach derzeitigem Planungsstand zum 01. Januar 2027 eingeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten die vor Ort ausgeschilderten Parkregelungen.
- 2. Warum wird das Bewohnerparken eingeführt?
In der Neckarstadt-West besteht seit vielen Jahren ein hoher Parkdruck. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden übersteigt die Zahl der abgestellten Fahrzeuge teilweise die Zahl der verfügbaren legalen Parkstände. Tagsüber wird zudem ein erheblicher Teil des öffentlichen Parkraums durch Fahrzeuge von außerhalb des Stadtteils belegt.
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Mannheim mit Beschlussvorlage V012/2021 die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in der Neckarstadt-West beschlossen. Der Beschluss sieht die Umsetzung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts im Gebiet zwischen Dammstraße, B 44, Zeppelinstraße und Waldhofstraße vor.
Die Einführung des Bewohnerparkens ist zugleich Bestandteil des Masterplans Mobilität 2035+ der Stadt Mannheim. Ziel ist es, den begrenzten öffentlichen Parkraum besser zu ordnen und die unterschiedlichen Anforderungen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Besuchenden, Gewerbetreibenden, Kundschaft sowie des Lieferverkehrs angemessen zu berücksichtigen.
Das Bewohnerparken soll insbesondere dazu beitragen:
- die Parkchancen für Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern,
- Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber gebietsfremden Dauerparkenden zu priorisieren,
- die Erreichbarkeit des Quartiers für unterschiedliche Nutzergruppen zu sichern,
- den ruhenden Verkehr stärker in vorhandene Parkierungsanlagen zu verlagern,
- Parksuchverkehr und unnötige Verkehrsbewegungen zu reduzieren,
- Lärm- und Luftbelastungen zu verringern sowie
- die Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Lebensqualität in der Neckarstadt-West zu stärken.
- 3. Für welchen Bereich gilt das Bewohnerparken?
Die Parkraumbewirtschaftung ist für das Gebiet zwischen Dammstraße, B 44, Zeppelinstraße und Waldhofstraße vorgesehen. Innerhalb dieses Gebiets werden Bewohnerparkzonen eingerichtet.
Entscheidend ist, welcher Zone die jeweilige Wohnadresse zugeordnet ist. Die genaue Abgrenzung kann dem Lageplan entnommen werden: Zone 10.1 und 10.2.
- 4. Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Einen Bewohnerparkausweis können Personen beantragen, die
- mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Bewohnerparkzone gemeldet sind,
- dort tatsächlich wohnen und
- ein auf sie zugelassenes oder ihnen dauerhaft zur Nutzung überlassenes Fahrzeug haben.
Ein Arbeitsplatz, ein Gewerbebetrieb oder ein Nebenwohnsitz innerhalb der Zone reicht für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises grundsätzlich nicht aus.
Weitere Information finden Sie unter: Bewohnerparken | Mannheim.de
- 5. Kann ich einen Bewohnerparkausweis für ein Firmenfahrzeug oder ein Fahrzeug einer anderen Person erhalten?
Ja. Auch für ein Firmenfahrzeug oder ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug kann grundsätzlich ein Bewohnerparkausweis beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug der antragstellenden Person dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Hierfür muss eine unterschriebene Nutzungsüberlassungserklärung der Halterin, des Halters oder des Unternehmens vorgelegt werden. Die abschließende Prüfung erfolgt im Rahmen der Antragstellung.
Weitere Information finden Sie unter: Bewohnerparken | Mannheim.de
- 6. Wie kann ich den Bewohnerparkausweis beantragen und welche Unterlagen benötige ich?
Der Bewohnerparkausweis kann digital über die Internetseite der Stadt Mannheim unter https://www.mannheim.de/de/buerger-sein/bewohnerparken beantragt werden.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- gegebenenfalls eine Nutzungsüberlassungserklärung,
- bei Vertretung eine schriftliche Vollmacht und die erforderlichen Ausweisdokumente.
Bei der digitalen Antragstellung müssen Name und Anschrift genau mit den Angaben im Ausweisdokument übereinstimmen. Dies gilt insbesondere für Doppel- und Zweitnamen.
Weitere Information finden Sie unter: Bewohnerparken | Mannheim.de
- 7. Was kostet ein Bewohnerparkausweis und wie lange ist er gültig?
Nach der derzeit geltenden Mannheimer Gebührenregelung kostet ein Bewohnerparkausweis:
- 63,75 Euro für sechs Monate
- 127,50 Euro für zwölf Monate
Eine Änderung des Bewohnerparkausweises, beispielsweise bei einem Kennzeichenwechsel, kostet derzeit 5 Euro. Eine Verlängerung ist grundsätzlich ab vier Wochen vor Ablauf möglich.
- 8. Bekomme ich mit dem Bewohnerparkausweis einen festen Parkplatz?
Nein. Ein Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken auf entsprechend ausgewiesenen Flächen innerhalb der angegebenen Bewohnerparkzone. Er garantiert jedoch weder einen freien noch einen persönlich zugeordneten Parkstand im öffentlichen Straßenraum.
- 9. Wo darf ich mit dem Bewohnerparkausweis parken?
Der Bewohnerparkausweis gilt ausschließlich
- innerhalb der darauf angegebenen Bewohnerparkzone und
- auf Flächen, die durch die Beschilderung für Bewohnerinnen und Bewohner freigegeben sind.
- Andere Regelungen bleiben weiterhin gültig. Dazu gehören insbesondere Halte- und Parkverbote, Ladezonen, Feuerwehrzufahrten, Schwerbehindertenparkstände sowie zeitlich oder räumlich begrenzte Sonderregelungen.
Maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort.
Weitere Information finden Sie in den folgenden Darstellungen Zone 10.1 und Zone 10.2
- 10. Muss ich mit einem Bewohnerparkausweis zusätzlich einen Parkschein lösen?
Auf bewirtschafteten Parkflächen, auf denen die Beschilderung Bewohnerinnen und Bewohner mit entsprechendem Parkausweis von der Gebührenpflicht befreit, muss kein zusätzlicher Parkschein gelöst werden.
Der Bewohnerparkausweis gilt jedoch nicht automatisch auf allen Parkflächen in der Neckarstadt-West. Entscheidend sind die angegebene Bewohnerparkzone und die örtliche Beschilderung.
- 11. Was gilt für Personen ohne Bewohnerparkausweis?
Besucherinnen und Besucher, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden sowie andere Personen ohne Bewohnerparkausweis können weiterhin in der Neckarstadt-West parken. Sie müssen die ausgeschilderten Regelungen beachten und gegebenenfalls einen Parkschein lösen.
In der Mannheimer Gebührenzone 2 beträgt die reguläre Parkgebühr derzeit:
- 0,50 Euro je angefangene 15 Minuten
- 8 Euro als Tagesparktarif (nur in ausgewählten Bereichen möglich)
Die Gebührenpflicht gilt grundsätzlich montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr. Örtlich können abweichende Regelungen gelten. Verbindlich sind die Beschilderung und die Angaben am jeweiligen Parkscheinautomaten.
Weitere Information finden Sie in der Satzung der Stadt Mannheim über Parkgebühren
- 12. Gibt es Parkberechtigungen für meine Besucherinnen und Besucher?
Personen mit einem gültigen Bewohnerparkausweis für einen bewirtschafteten Bereich können Parkberechtigungen für ihre Gäste erwerben.
Nach der derzeit geltenden Mannheimer Regelung
- kostet ein Besucherparkschein 3 Euro,
- gilt er jeweils für 24 Stunden und
- können grundsätzlich maximal 20 Besucherparkscheine pro Jahr erworben werden.
Die Ausgabe erfolgt über die Mannheimer Parkhausbetriebe. Weitere Informationen unter nachfolgendem Link: Tagesparkschein - Parken Mannheim
- 13. Was muss ich bei einem Umzug oder Fahrzeugwechsel beachten?
Bei einem Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel muss der Bewohnerparkausweis geändert werden. Das gilt auch bei einem Umzug in eine andere Bewohnerparkzone.
Eine Änderung ohne Verlängerung kostet 5 Euro. Im Rahmen einer regulären Verlängerung können Kennzeichen und Adresse gebührenfrei angepasst werden. Bei einem Wegzug aus dem Bewohnerparkgebiet entfällt die bisherige Parkberechtigung.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu Änderungen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mannheim: Bewohnerparken | Mannheim.de
- 14. Welche alternativen Parkmöglichkeiten gibt es in und um die Neckarstadt-West?
Parkmöglichkeiten in und um die Neckarstadt-West
Folgende Parkhäuser und Parkplätze stehen in der Neckarstadt-West oder in deren näherem Umfeld zur Verfügung. Die Angaben dienen der Information. Maßgeblich sind die aktuelle Beschilderung vor Ort und die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Betreibers.
Parkplatz am MARCHIVUM
Adresse: Bunsenstraße, 68169 Mannheim
- 65 Stellplätze
- Täglich 24 Stunden nutzbar
Tagespauschale derzeit 3,00 Euro
Weitere Informationen: Informationen der Mannheimer Parkhausbetriebe
Lidl-Parkplatz
Adresse: Dammstraße 1 bis 3, 68169 Mannheim- Während der Geschäftszeiten vorrangig für die Kundschaft der Lidl-Filiale
- Die Filiale ist derzeit montags bis samstags von 7:00 bis 22:00 Uhr geöffnet
- Der Parkplatz darf aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung außerhalb der Geschäftszeiten kostenlos öffentlich genutzt werden
- Die Nutzung ist nur zulässig, soweit sie durch die aktuelle Beschilderung vor Ort ausdrücklich zugelassen ist
Parkhaus Lortzingblock
Adresse: Waldhofstraße 25 bis 29, 68169 Mannheim
- 230 Stellplätze
- Täglich 24 Stunden geöffnet
- Für Kurzparkende derzeit nur mit einer Kundenkarte der Mannheimer Parkhausbetriebe nutzbar, zum Beispiel mit der MPB-Mobilitätskarte FLEX
Weitere Informationen: Informationen der Mannheimer Parkhausbetriebe
Parkhaus Neckarpromenade
Adresse: Schafweide (unter Neckarpromenade), 68167 Mannheim
- In der öffentlich zugänglichen zweiten unteren Parkebene stehen rund 220 Stellplätze zur Verfügung
- Werktags von 7:00 bis 21:00 Uhr gebührenpflichtig Derzeit 1,00 Euro je Stunde, höchstens 5,00 Euro pro Tag / ab 21:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen kostenlos
Weitere Informationen: Informationen zur öffentlichen Nutzung
Parkplatz Neuer Messplatz
Adresse: Waldhofstraße 82, 68169 Mannheim
- Grundsätzlich ganztägig nutzbar
- kostenfrei
- Gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr über die Haltestelle Neuer Messplatz
- Während Veranstaltungen, insbesondere während der Mai- und Oktobermess, kann die Nutzung zeitweise eingeschränkt oder ausgeschlossen sein
Weitere Informationen: Standort- und Nutzungsinformationen
MVV-Parkplatz am Luisenring
Adresse: Luisenring 49, 68159 Mannheim
- Die Nutzung ist zeitlich und nach Nutzergruppen eingeschränkt
- Tagsüber sind die Stellplätze insbesondere Besucherinnen und Besuchern sowie Beschäftigten der MVV vorbehalten
- Eine öffentliche Nutzung außerhalb der betrieblichen Nutzungszeiten ist nur nach Maßgabe der Beschilderung vor Ort möglich
- E-Lademöglichkeiten sind vorhanden
Weitere Informationen: Standort- und Nutzungsinformationen
Parkplatz Musikpark
Adresse: Neckarvorlandstraße 56 bis 60, 68159 Mannheim
- 104 Stellplätze
- Täglich 24 Stunden nutzbar
- Tagespauschale derzeit 5,00 Euro
- Ebenerdiger Zugang
- Einfahrtshöhe 3,00 Meter
Weitere Informationen: Informationen der Mannheimer Parkhausbetriebe
Hinweis
Öffnungszeiten, Tarife, Zugangsvoraussetzungen und Nutzungsbedingungen können sich ändern. Vor der Anfahrt sollten die verlinkten Informationen geprüft werden. Verbindlich sind die Beschilderung und die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen vor Ort.
- 15. Warum wird gleichzeitig das Straßenrand- und Gehwegparken neu geordnet?
Die Neuordnung des Straßenrandparkens ist eine eigenständige Maßnahme, die zeitlich mit der Einführung des Bewohnerparkens zusammenfällt.
Die Stadt Mannheim ist verpflichtet, die bisherige Duldung des nicht erlaubten Gehwegparkens zu beenden. Gehwegparken ist nur dort zulässig, wo es ausdrücklich durch Verkehrszeichen oder Markierungen erlaubt wird.
In der Neckarstadt-West werden deshalb legale Parkstände markiert. Dabei müssen insbesondere ausreichende Gehweg- und Fahrgassenbreiten sowie die Erreichbarkeit für Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr gewährleistet bleiben.
Für die Planung gelten grundsätzlich:
- mindestens 1,50 Meter nutzbare Gehwegbreite,
- mindestens 1,80 Meter Gehwegbreite an Schulwegen und
- regelmäßig 3,50 Meter Fahrgassenbreite.
Wo diese Anforderungen nicht eingehalten werden können, kann das bisher geduldete Parken nicht legalisiert werden.
Die Neuordnung soll insbesondere die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl verbessern. Gleichzeitig sollen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse möglichst viele rechtmäßige Parkmöglichkeiten erhalten bleiben.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgendem Links:
Wichtige Downloads
- Información para residentes Neckarstadt-West
- Informacja dla mieszkańców Neckarstadt-Zachód
- Informare pentru rezidenți Neckarstadt-Vest
- Information riverains Neckarstadt-Ouest
- Informazioni per i residenti Neckarstadt-Ovest
- Mahalle Sakinleri Bilgisi Neckarstadt-Batı
- Resident Information Neckarstadt-West
- Информация за жителите Некарщат-Вест
- Інформація для мешканців Неккарштадт-Захід
- معلومات للسكان نيكارشتات-فيست
- Plan Bewohnerparkzone 10.1 mit PWB
- Plan Bewohnerparkzone 10.2 mit PWB