Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg hat sich nicht entspannt, sondern weiterhin verschärft. Besonders in touristischen Gebieten und Ballungsräumen ist das Zweckentfremdungsverbot daher ein wichtiges Instrument, um gegen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken vorgehen und die Auswirkungen des zunehmenden Wohnraummangels abfedern zu können.
Seit dem 15.10.2021 gilt in Mannheim das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Grundlage hierfür ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Baden-Württemberg (Zweckentfremdungsverbotsgesetz – ZwEWG) und die darauf beruhende Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Mannheim (Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS). Die Satzung wurde am 05.10.2021 durch den Gemeinderat der Stadt Mannheim beschlossen und am 14.10.2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie trat am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst für eine Dauer von fünf Jahren.
Der Mannheimer Mietspiegel 2025/2026 gilt ab 16.12.2024. Es handelt sich um einen "qualifizierten Mietspiegel" im Sinne von § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und durch den Mannheimer Gemeinderat am 19.11.2024 anerkannt wurde.
Mannheim ist eine weltoffene Stadt, die ihre Bürger*innen wertschätzt und die Vielgestaltigkeit ihrer Stadtgesellschaft als besonderen Reichtum begreift. Auch die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten der Menschen, die hier leben und arbeiten oder zu Gast sind, gehört in Mannheim selbstverständlich dazu. Mannheim möchte eine Stadt sein, die auch lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI oder auch queer) mit Offenheit und Wertschätzung begegnet.
Wenn Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene eine (drohende) seelische Behinderung haben, kann für sie Eingliederungshilfe gewährt werden. Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe ist der § 35a SGB VIII.
Demnach haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Auch 2026 laden die Trans*Aktionswochen Rhein-Neckar dazu ein, gemeinsam Räume für Sichtbarkeit, Austausch und Empowerment zu gestalten. Vom 1. bis 22. November findet ein vielfältiges Programm in Heidelberg und Mannheim statt.
Im Mittelpunkt der Trans*Aktionswochen steht seit 2015 der Internationale Gedenktag »International Trans* Day of Remembrance« am 20. November. Die Trans*Aktionswochen präsentieren Workshops, Vorträge, Diskussionen, Sportangebote sowie zahlreiche weitere Formate. Sie bieten Gelegenheiten zur Vernetzung, zum Lernen und zur Stärkung der Community. Das Programm richtet sich an verschiedene Zielgruppen und wird durch das Engagement zahlreicher regionaler Gruppen, Vereine und Institutionen getragen.
Für die Programmkoordination der Trans*Aktionswochen arbeiten die Queer-Beauftragung der Stadt Mannheim und die Koordinationsstelle LSBTIQ+ im Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg zusammen. Die einzelnen Programmpunkte werden von unterschiedlichen Partner*innen organisiert; für Inhalt und Durchführung trägt jeweils die verantwortliche Einrichtung Sorge.