Die Gewerbesteuer ist im Sinne des § 3 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) eine Realsteuer und erfasst den Gewerbebetrieb unabhängig von der Rechtsform als Steuergegenstand. Zu den Gewerbebetrieben zählen alle gewerblichen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Hebeberechtigt ist jeweils die Gemeinde, in der eine Betriebsstätte (§ 12 AO) unterhalten wird (§ 4 Gewerbesteuergesetz (GewStG)).
Das Welcome Center Rhein-Neckar hilft bei der beruflichen Integration ausländischer Fachkräfte und hat nun weitere Förderung aus dem Landesprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 erhalten.