Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe in akuten Notlagen sowie eine Perspektive auf eine stabile Wohnsituation. Nach einer Vorsprache bei der Fachberatung Wohnungslosenhilfe des Fachbereichs Arbeit und Soziales wird der individuelle Hilfebedarf geprüft.
Die Stadt Mannheim steht hinter allen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Damit gute Ideen nicht an finanziellen Hürden scheitern, stellt sie den Flüchtlingsfonds bereit. Der Fonds ist Ausdruck des Dankes und zugleich ein Signal der Unterstützung für das vielfältige Engagement in unserer Stadt. Er fördert Projekte, die Begegnung, Teilhabe und Verständigung stärken und damit das Zusammenleben in Mannheim aktiv gestalten.
Menschen, die nach Mannheim zugewiesen werden und sich im Asylverfahren befinden, haben Anspruch auf eine grundlegende Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit wird der notwendige Lebensunterhalt gesichert und Unterstützung in besonderen Lebenssituationen ermöglicht.
Die Stadt Mannheim entwickelt neue Unterbringungsstandorte, um den Bedarf an Wohnraum für schutzbedürftige Menschen zuverlässig zu decken. Grundlage ist die kommunale Aufgabe, ausreichende Kapazitäten für Geflüchtete, Schutzsuchende und wohnungslose Menschen bereitzustellen. Da Zuweisungen und Bedarfe kaum langfristig planbar sind, muss die Stadt flexibel und zügig reagieren.
Der Fachbereich Unterbringung, Förderung und Betreuung Schutzbedürftiger bündelt zentrale Aufgaben der Stadt Mannheim im Bereich der sozialen Unterbringung und Unterstützung von Menschen in besonderen Lebenslagen. Ziel ist es, Schutzbedürftige schnell, flexibel und bedarfsgerecht zu versorgen, sei es durch Wohnraum, Beratung oder Leistungen zum Lebensunterhalt.
BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auszubildende, die die notwendigen Kosten ihres Lebensunterhaltes oder ihrer Ausbildung nicht selbst finanzieren können, haben Anspruch auf BAföG. Jeder Auszubildende kann monatlich zusätzlich 538,00 € dazuverdienen. Die Ausbildungsförderung wird nicht gekürzt.
Auftsiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Für ihre berufliche Aufstiegsfortbildung können Maßnahmeteilnehmer "Aufstiegs-BAföG" beantragen.