Die Sitzung des 75. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 03.04.2025 im Friedrich-Walter-Saal des MARCHIVUMS statt.
Protokoll der öffentliche Beratung:
TOP 1 ALDI, Rheinau
Das Projekt „Wohn- und Geschäftshaus Aldi“ wurde in der Sitzung des Gestaltungsbeirats vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben als hybriden Baukörper mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnen in den Obergeschossen. Im Rahmen der Weiterbearbeitung werden jedoch folgende Aspekte zur weiteren Prüfung, Änderung und Optimierung empfohlen:
Städtebau und Setzung:
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt die dargestellte Zonierung der Geschosse und der Fassaden zu überarbeiten, mit dem Ziel einen ruhigen selbstbewussten Stadtbaustein zu entwickeln.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Ausbildung der Ecke Relaisstraße, Otterstadter Straße zu legen. Eine Betonung der Ecksituation ist nachvollziehbar, allerdings wird das vorgeschlagene fünfte Geschoss als zu groß angesehen. Empfohlen wird ein in der Fläche kleineres fünftes Geschoss, welches nicht zur Straße zurückgestaffelt werden muss. Der Baukörper sollte in einer stimmigen Farb- bzw. Materialwelt entwickelt werden. Auf die durch den Farbwechsel erzeugte starke Akzentuierung der Treppenhäuser soll verzichtet werden. Der maßstäbliche Übergang zur Nachbarschaft sollte dargestellt werden. Der Bereich neben der Anlieferzone muss in das Freiraumkonzept integriert werden.
Fassade:
Die Fassade erscheint ungegliedert, hier ist eine klare Gliederung erwünscht, die sich vom Erdgeschoss bis ins dritte bzw. vierte Obergeschoss entwickelt.
Alternativ könnte das Erdgeschoss als durchgängiger Sockel ausgebildet werden, auf dem sich die Wohngeschosse entwickeln.
Bei beiden Möglichkeiten muss das Erdgeschoss mehr geöffnet werden. Die dargestellte Fassade zur Otterstadter Straße öffnet sich nicht genug zur Umgebung und erinnert so eher an eine Anlieferzone. Der Drogeriemarkt erscheint hier abgehängt vom Publikumsverkehr. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt die Fassade zu überarbeiten und durch ausreichende Öffnungen ein zur Nachbarschaft zugewandtes Gebäude zu entwickelt, dessen Gewerbezonen auch entlang der Otterstadter Straße die Möglichkeit des Wechsels zukünftiger Nutzungen gewährleistet.
Die Hervorhebung der Treppenhäuser und die damit verbundene Zonierung des Baukörpers erscheint willkürlich und führt zu unangenehmen Fassadenproportionen. Die Lage und Größe der Hauseingänge erscheint unattraktiv und sollte überarbeitet werden.
Innere Struktur:
Die Mittelgangerschließung des Gebäudeteils an der Durlacher Straße und die damit verbundene einseitige Orientierung der Wohneinheiten sollte durch einen Spänner- oder Laubengangerschließung ersetzt werden, um hier die Wohnqualität zu verbessern.
Materialität:
Die Ausführung in Wärmedämmverbundsystem wird aus Aspekten der Nachhaltigkeit und Langlebigkeit nicht befürwortet. Der Gestaltungsbeirat regt an, über alternative Bauweisen bzw. Fassaden nachzudenken, wie z. B. monolithische Bauweise mit Edelkratzputz oder eine Verklinkerung der Fassade. Eine nachhaltige zirkuläre Bauweise soll geprüft werden.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um Wiedervorlage.
TOP 2 Zentrum Innovativer Mobilität (ZIM), Schwetzingerstadt
Im 75. Gestaltungsbeirat der Stadt Mannheim stellt die RNV die Weiterentwicklung des ZIM vor. Die Planungsxgruppe hebt hervor, dass sie die Planung des ISZ nur bis zur Leistungsphase 2 erarbeitet hat. Auf die weitere Planung des ISZ hat die Planungsxgruppe keinen Einfluss. Dieses Projekt wird durch Emch+Berger weiter geplant.
Die städtebauliche Setzung der Rampenanlage des ZIM als „Kopfbau“ wurde nicht verändert. Vielmehr wurden Referenzbilder von zylinderförmigen Gebäuden gezeigt, welche die architektonische Qualität der Form selbst hervorheben sollen. Der Gestaltungsbeirat regt an, eine lineare Rampe entlang der Grundstücksgrenze planerisch zu überprüfen.
Die gesamte Planung des ZIM basiert derzeit auf einem nahezu eingeschossigen Gebäude. Diese Planung führt zu einer überbordenden Ausnutzung der Grundflächenzahl des Grundstückes, welche mit Ausgleichsmaßnahmen wie Retentionsdächern etc. aufwendig kompensiert werden müssen. Aus Sicht der RNV wird aus zwängen der Wirtschaftlichkeit eine Anordnung der Bus-Parkplätze erdgeschossig favorisiert. Vorhergehende Planungen und andere Referenzprojekte zeigen, dass es technisch und wirtschaftlich sinnvoll sein kann, eine zweite Parkebene für Busse herzustellen.
Zu Gunsten eines gewissenhaften Umgangs mit unseren Baulandressourcen, wird dringend empfohlen, die Busse wie in der vorhergehenden Planung vorgesehen auch auf einer zweiten Ebene zu parken.
Die dadurch freiwerdende Fläche macht etwa ein Viertel des Grundstücks aus und könnte so zu einem späteren Zeitpunkt als weiterer Bauabschnitt, welcher städtebaulich sinnvoll das M1 und das ISZ ergänzt, zur Verfügung stehen. Zudem könnte das anfallende Meteorwasser ökologisch und ökonomisch sinnvoll auf dem Grundstück versickert werden. In der Abwägung der Wirtschaftlichkeit steht der Zuwendungsgeber der Argumentation der Vorhaltung von Baulandreserven in der Regel sehr offen gegenüber oder fordern diese üblicherweise selbst ein.
Die Materialität der Fassade soll mit Keramikplatten hergestellt werden. Abschließend bewerten, könnte der Gestaltungsbeirat diese Gestaltung erst, wenn eine Planung dazu vorliegen würde. Die RNV beabsichtigt in einem der kommenden Gestaltungsbeiratssitzungen die Gebäude ZIM, ISZ und M1 gesamthaft vorzustellen, was aus Sicht des Gestaltungsbeirats begrüßt wird. Die gestalterische Einordnung des Projektes ist wegen der noch fehlenden Ausarbeitung derzeit nicht möglich.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um Prüfung seiner Anregungen und Wiedervorlage des Projektes.
TOP 3 Neubau Mehrfamilienhaus, Dürerstrasse 21, Neuostheim
Das Projekt liegt im Stadtteil Neuostheim, das Grundstück befindet sich an der Ecke Dürerstraße/ Menzelstraße. Südlich der mit Platanen gesäumten Dürerstraße findet sich eine viergeschossige Blockrandbebauung, nördlich davon ein stark durchgrüntes Quartier, das mit seinen Wohnhäusern mit zwei Geschossen plus Dach eine kleinteilige, aber überwiegend homogene Bebauung darstellt. Das Quartier stellt, nicht zuletzt durch seine Lage Richtung Neckar, eine hohe Qualität dar.
Das Grundstück liegt an der Zäsur zwischen dem Blockrand und der offenen Bebauung und ist daher im Kontext des Übergangs dieser beiden Strukturen zu sehen.
Dem Gestaltungsbeirat ist es ein Anliegen, mit der Beurteilung dieses Projektes auch das Quartier in seiner Besonderheit zu sehen, auch wenn kein denkmalrechtlicher Schutzwert besteht.
Das bestehende Gebäude ist zweigeschossig plus Dach und orientiert sich in der Körnung an der nördlich der Dürerstraße liegenden kleinteiligen Struktur. Es stellt derzeit durchaus eine hohe Qualität dar und ist mit seiner Nutzung auch ein sozialer Ort.
Für den Neubau soll das Gebäude abgebrochen und komplett neu erstellt werden. Es wurde im Vorplanungsstand vorgestellt. Eine Genehmigung muss nach §34 BauGB erfolgen.
Grundsätzlich wird begrüßt, dass auch in diesem Quartier eine innerstädtische Nachverdichtung erfolgen soll. Auch ist es durchaus vorstellbar, hier ein Gebäude mit mehr Baumasse entstehen zu lassen. Der Gestaltungsbeirat sieht aber einen erheblichen Verbesserungsbedarf in der Einbindung des Neubaus in den Kontext. Auch wäre zu prüfen, ob ein Umbau machbar ist.
Folgende Punkte werden als besonders kritisch gesehen:
Die Gebäudehöhe des dritten Vollgeschosses bezieht sich auf die Firsthöhe der Nachbarbebauung. Damit ist das neue Gebäude de facto um ein Geschoss höher als die meisten Gebäude der Umgebung. Dies wird auch auf der Gartenseite zum tieferliegenden Gelände hin sichtbar, wo der Neubau fünfgeschossig dem dreigeschossig plus Dach deutlich niedrigeren Nachbargebäude gegenübersteht. Dies ist deutlich zu hoch. Generell kann eine Nachverdichtung entweder in einen etwas größeren Fußabdruck oder in die Höhe gehen, beides zu erhöhen, ist für diesen Ort nicht angemessen. Dabei stellt sich grundsätzlich die Frage, ob das Grundstück für die geplanten 13 Wohneinheiten nicht zu klein ist.
Auch die Dachform ist eher unpassend und trägt nicht zur Einbindung bei.
Kubatur und Fassaden erscheinen zufällig und eher additiv, die Vor- und Rücksprünge wirken unruhig. Es wird angeregt, eine Strukturierung in eine Straßenseite mit einer ruhigen Fassade und einer Gartenseite mit Balkonen vorzusehen.
Die Einbindung der Tiefgaragenzufahrt in das Gebäude zugunsten einer grünen Fuge zum Nachbargrundstück, also dem typischen Bild des Quartiers, sollte überprüft werden. Auch dies würde zum ruhigeren Erscheinungsbild und der besseren Einpassung beitragen.
Schließlich sind die Bäume an der Dürerstraße zwingend zu erhalten. Balkone und Erker scheinen im Moment bis in den Kronenbereich zu ragen.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um eine grundlegende Überarbeitung zu einem klar strukturierten, kraftvollen Gebäude, das sich gut in die beschriebene Bebauungsstruktur einbindet, die Qualität des Ortes respektiert und weiterentwickelt. Um eine Wiedervorstellung wird gebeten.
TOP 4 Baufeld 5.3 Turley, Neckarstadt-Ost
Die Gesamtkonzeption des Wohnblocks, zusammengesetzt aus einem höheren Bauteil im Süden, eine Reihung von Zweispännern sowie einem U-förmigen Abschluss auf der Nordseite wird im städtebaulichen Kontext als stimmig betrachtet. Der Rücksprung auf der Südseite zur Freilegung der historischen Fassade des Kasernengebäudes ist nachvollziehbar und wird begrüßt. Der markante Baublock an dieser Stelle wird ebenfalls als städtebaulich richtig vom Gestaltungsbeirat befürwortet. Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirats adressieren sich an folgende Punkte:
Volumetrie
Die Fügung der einzelnen Hauptbaukörper können noch an Qualität gewinnen und sollten dahingehend überprüft werden. Im Einzelnen wird auf folgende Punkte verwiesen: Hauptbaukörper Süd: der Vorsprung bzw. Rücksprung sollte in Maß und Umfang überprüft werden, sodass die Angleichung der Zweispänner ohne große geschlossene Fassadenflächen erreicht werden kann.
Der Zugang zum Hof wurde richtigerweise in der Höhe ab gestaffelt. Einen Versatz in der Tiefe analog zum schon bestehenden Baukörper wird empfohlen, um eine Art Portalsituation und Adresse für den Hofbereich zu generieren.
Der Anschluss des U-förmigen Baukörpers auf der Nordseite sollte ebenfalls in Maß und Umfang geprüft werden, um den Eindruck einer zufälligen Reihung zu reduzieren. Eine Vergrößerung des nach Süden ausgerichteten U-förmigen Innenbereiches würde der Wohnqualität zuträglich sein.
Erdgeschoss Zonen
Die Eingänge der Zweispänner sind konsequent auf der Ostseite parallel zur Bahn angeordnet. Zur besseren Erreichbarkeit des Innenhofes wird angeregt, einen Durchgang/Passage in den Innenhof zu realisieren, sodass der Hofbereich besser durch die Bewohner frequentiert werden kann und somit einen direkten Zugang für alle Bewohner hat. Der U-förmige Block im Norden sollte im Hofbereich mit einem zentralen einladenden Eingang für die Fahrradabstellplätze geöffnet werden und somit eine „unanimierte“ geschlossene Fassade vermieden werden. Die Möglichkeit einer Quartierswerkstatt sollte geprüft werden.
Prinzipiell sollte an einer lebendigen Innenhof-Atmosphäre gearbeitet werden, um auch die bestehenden Büroeinheiten sinnvoll zu integrieren
Wohnung Typologien
Die Staffelung der einzelnen Baukörper in der Zone mit Zweipännerwohnungen könnte eine Möglichkeit zur Nutzung der Dachterrassen eröffnen. Zur Erweiterung des Wohnangebotes bzw. attraktiver Freiräume für Mieter sollte die individuelle oder kollektive Nutzung als Dachterrassen geprüft werden.
Die Anordnung der Balkone und Loggien sind im aktuellen Entwurfszustand noch optimierbar, da die jetzige direkte Anordnung nebeneinander keine gute Privatsphäre verspricht. Ebenso sollte der Grad der Geschlossenheit der Brüstungen geprüft werden, um eine unkontrollierte Individualisierung (Sichtschutz) zu vermeiden.
Die Besonnung der fast ausschließlich nordorientierten Wohnungen sollte geprüft werden. Ebenso die Situation am Kopfgebäude, welches durch den Versprung die Südwest-Besonnung der direkt angrenzenden Zweispänner deutlich einschränkt.
Außenraum/Hof
Die unter Punkt 2 aufgeführten Maßnahmen sollen der Atmosphäre des Innenhofes eine gewisse Lebendigkeit verleihen. Neben Durchgängen und Eingängen kann die Freiraumplanung ebenfalls weiter positiv zur Gestaltung und Adressbildung des zentralen Hofes und der Straßenfront beitragen. Hierzu sollte ein fachlich fundiertes Landschafts- und Freiraumkonzept erstellt werden.
Im Bereich Ost muss der Erhalt der Platanen gesichert werden. Dabei ist die Ausdehnung der Untergeschosse im Hinblick auf den dafür notwendigen Wurzelraum abzustimmen.
Die erforderlichen Abstände der Baukörper zu den Außenkanten der Kronen der Bäume, die detailliert aufzunehmen sind, sind zwingend einzuhalten.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die Baumreihe dauerhaft erhalten werden kann. Eine vorzeitige Konsultation der Fachbehörde wird empfohlen, ebenso im Hinblick auf die projektierte S Bahn-Haltestelle.
Ergebnis: Eine Wiedervorlage ist nicht zwingend erforderlich.
Die Sitzung des 76. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 17.07.2025 im HAIFA 2 (EG), des Technischen Rathauses statt.
Protokoll der öffentliche Beratung:
TOP 1 Neubau Mehrfamilienhaus, Neuostheim
Das Projekt wird zum zweiten Mal vorgestellt.
Zwischenzeitlich wurde für das Projekt der Bauantrag eingereicht, obwohl der Gestaltungsbeirat erst um eine Wiedervorlage gebeten hatte.
Die erfolgten Veränderungen wie die farblich ruhigere Gestaltung der Fassade werden begrüßt. Auch fand wohl eine positiv verlaufende Abstimmung mit den Fachbehörden zum Erhalt der Straßenbäume statt.
Bei der Baumasse und -höhe gibt es nur minimale Veränderungen, um den Kritikpunkt der mangelnden Einbindung zu entkräften, werden Gebäude der Umgebung als Referenz gezeigt. Allerdings weisen diese fast alle eine Dreigeschossigkeit plus Dach auf und nicht wie das Projekt eine Dreigeschossigkeit plus Staffelgeschoss, welches in seiner Ausformung wie ein viertes Geschoss wirkt und dienen daher nicht als Referenz. Das Gebäude ist mit seinen drei Geschossen plus Staffelgeschoss zur Straßenseite hin zu hoch, auch zur Gartenseite ist und wirkt das Gebäude weiterhin fünfgeschossig und passt sich wenig ein.
Dem Gestaltungsbeirat ist es, wie bereits in der letzten Besprechung formuliert, ein Anliegen, das Quartier in seiner Besonderheit zu sehen, auch wenn kein denkmalrechtlicher Schutzwert besteht. Der Gestaltungsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass die Qualität und der Charakter des Ortes aus dem nicht immer ganz gleichen, aber insgesamt einheitlichen und stark durchgrünten Quartier nördlich der Dürerstraße gebildet wird.
Daher kann den Ausführungen, dass der offene Blockrand entlang der Dürerstraße hinsichtlich der Gebäudetypologie oder der Baumasse nicht dem offenen Blockrand zugeordnet wird, sondern noch eine differenzierte „Schicht“ bildet und sich dadurch eine andere, höhere und dichtere Bebauung ableiten lässt, nicht gefolgt werden.
Dabei wird nach wie begrüßt, dass auch in diesem Quartier eine innerstädtische Nachverdichtung erfolgen soll. Auch ist es durchaus vorstellbar, hier ein Gebäude mit mehr Baumasse entstehen zu lassen.
Der Gestaltungsbeirat sieht aber weiterhin einen erheblichen Verbesserungsbedarf in der gestalterischen Einbindung des Neubaus in den Kontext. Auch auf die Bitte um Prüfung, ob ein Umbau erfolgen kann, wurde nicht eingegangen.
Die Anregungen und Hinweise aus der letzten Besprechung werden daher aufrechterhalten.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um eine grundlegende Überarbeitung zu einem klar strukturierten, kraftvollen Gebäude, das sich besser in die beschriebene Bebauungsstruktur einbindet, die Qualität des Ortes respektiert und weiterentwickelt. Um eine Wiedervorstellung, möglichst mit einem Modell mit korrekten Höhenangaben incl. der Nachbarbebauung, wird gebeten
TOP 2 Kinderhaus Dresdener Straße, Vogelstang
Das Projekt „Kinderhaus an der Dresdner Straße in Vogelsang“ wurde in der Sitzung des Gestaltungsbeirats zum zweiten Mal vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Weiterentwicklung des Vorhabens und gibt folgende ergänzende Hinweise:
Städtebau und Setzung:
Der Umgang mit dem L-förmigen Baukörper wird positiv gesehen. Die Lage der Laubengänge und Balkone an den Gruppenbereichen sowie die Fügung der beiden Gebäudeteile zu einem Gesamtensemble sind nachvollziehbar.
Innere Organisation:
Die Überarbeitung der Erschließungszone ist gelungen. Die Verzahnung von Eingangsbereich und Flurzone stellt eine räumliche Verbesserung dar. Die Öffnungen zum Außenbereich über die Stiefelgangzonen ermöglichen eine gute Belichtung der Erschließungsbereiche. Die vorgeschlagene Verglasung der Stirnseiten zur Verbesserung der Belichtung der Flure wird begrüßt.
Eingangsbereich: Es wird empfohlen, den Eingangsbereich in der Breite der innenliegenden Treppe nach außen zu öffnen, mit dem Ziel, einen einladenderen Zugang zu schaffen. Die zwei vorgeschlagenen Abstellbereiche sollen an anderer Stelle im Haus nachgewiesen werden.
Fassaden: Es wird angeregt, einen Dachüberstand und eine Mehrschichtigkeit der Fassade zu prüfen – auch, um einen konstruktiven Holzschutz zu ermöglichen.
Konstruktion: Die Zielsetzung, ein nachhaltiges Gebäude zu entwickeln, wird begrüßt. Es wird empfohlen, weiterhin zu prüfen, ob eine Realisierung als reiner Holzbau möglich ist, um die Nachhaltigkeit des Projekts weiter zu stärken.
Ergebnis:Der Gestaltungsbeirat freut sich auf die Fortführung des Projekts.
TOP 3 Unionsgebäude Heimstiftung, Käfertal
Das vorgestellte Projekt hat mit den Änderungen deutlich an Qualität gewonnen. Die Zufahrtsituation ist zufriedenstellend gelöst vor allem in Hinblick auf Sicherheitsaspekte. Die Abweichung im Straßenraum zur Mannheimer Straße wird ebenfalls positiv konnotiert (Rücksprung zur ursprünglichen Bauflucht und Wegfall der Arkade).
Die vergrößerte Ansicht durch ein zusätzliches Geschoss zur Unionsstraße mit der ruhigen Dachlandschaft entspricht jetzt dem städtebaulichen Maßstab an dieser Stelle.
Die Reduktion der Öffnung des giebelständigen Bauteils an der Kirche wird ebenfalls positiv aufgenommen, bedarf aber noch weiterer Veränderung:
Der Gestaltungsbeirat regt an, das giebelständige Bauteil in geringem Maße von der Straße abzurücken, ähnlich der alten Bauflucht. Dadurch soll eine Differenzierung der Bauteile durch leichte Staffelung erfolgen, die Orientierung zum westlich gelegenen Platzbereich bleibt dennoch aufrechterhalten, der Einblick in den Zwischenraum mit Kirchturm wird verbessert. Des Weiteren wird angeregt, die noch vorhandene Öffnung im Erdgeschoss weiter zu schließen und beispielsweise die notwendige Rampenanlage auch im Innenbereich abzuwickeln. Der Gestaltungsbeirat verspricht sich dadurch eine angemessene Differenzierung sowie Orientierung und Sequenz der Baukörper.
Bei der Längsabwicklung des Baukörpers parallel zur Unionsstraße sollte die Dachlandschaft bezüglich technischer Aufbauten und Durchdringungen besondere planerische Aufmerksamkeit bekommen, um die Ästhetik der Dachlandschaft in ähnlich ruhiger Form wie die Fassade zu gewährleisten.
Bei der inneren Organisation wird angeregt, dass stirnseitigen Treppenhaus im Park in der Lage zu verändern, um einen Aufenthaltsraum oder Eckzimmer mit entsprechender Lagegunst (Parkblick) zu erhalten. Eine damit verbundene Gliederung der stirnseitigen Fassade durch mögliche zusätzliche Öffnungen sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
Ergebnis: Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich, der Gestaltungsbeirat freut sich aber über Kenntnisgabe der weiteren Entwicklung als nachrichtlichen Infopunkt
Die Sitzung des 77. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 23.10.2025 im Friedrich-Walter-Saal des MARCHIVUMS statt.
Protokoll der öffentliche Beratung:
TOP 1 ZIM Zentrum innovativer Mobilität RNV, Schwetzingerstadt
Der Gestaltungsbeirat begrüßt die engagierte und kontinuierliche Weiterentwicklung des Projekts ISZ der RNV. Besonders positiv hervorgehoben wird die klare, funktionale Grundriss- und Gebäudestruktur, die ein überzeugendes und gut organisiertes Gesamtkonzept erkennen lässt. Die Anlage bietet damit ein starkes Fundament für einen modernen, zukunftsfähigen Betriebsstandort.
Die architektonische Klarheit und die inhaltliche Durcharbeitung der Entwurfsstruktur werden ausdrücklich gewürdigt. Der Der Gestaltungsbeirat erkennt die Fortschritte gegenüber früheren Planungsständen an und sieht im Gesamtkonzept ein hohes Potential, die Identität und Sichtbarkeit der RNV als öffentliches Unternehmen zu stärken. Die Entscheidung zugunsten von Recyclingbeton wird gewürdigt. Auch die Fassadenverkleidung mit nicht zementgebundenen Fassadenplatten stellt aus Sicht des Gestaltungsbeirats im Sinne der Nachhaltigkeit eine gelungene Weiterentwicklung dar. Die geschichtete Gliederung der Fassade spiegelt nun schlüssig die innere Struktur des Gebäudes wider. Die Verwendung nicht zementgebundener Fassadenplatten wird begrüßt. Eventuell wäre ein weiterer Weg Materialien aus dem Zweitmarkt oder Recyclingkreislauf zu verwenden, um ein zukunftsweisendes Zeichen im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu setzen.
Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich die Idee einer Fassadenbegrünung als Beitrag zur ökologischen Qualität, zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Einbindung des Gebäudes in den städtebaulichen Kontext. Die Planung der Begrünung sollte fachlich begleitet werden, um eine dauerhafte, technisch und gestalterisch überzeugende Lösung sicherzustellen.
Insgesamt würdigt der Gestaltungsbeirat die qualitativ hochwertige Planung und das Engagement der Beteiligten. Das Projekt bietet in seiner überarbeiteten Form eine hervorragende Grundlage, um ein technisch wie architektonisch fortschrittliches Zentrum zu realisieren.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat wünscht für die weitere Projektbearbeitung viel Erfolg und empfiehlt das Projekt zur Umsetzung.
TOP 2 Verdichtung Johannes-Hoffart-Str. 24, Neuhermsheim
Der Gestaltungsbeirat versteht und begrüßt die Möglichkeit einer Nachverdichtung des Wohnblocks in der Johannes-Hoffart-Straße 24.
Die Planer schlagen zwei parallel zum Hauptbaukörper ausgerichtete neue Volumen vor, welche jeweils zwei förderungsfähige Wohneinheiten pro Geschoss beherbergen, angeschlossen an das bestehende Treppenhaus des Hauptbaukörpers über geschossweise angeordnete Brücken. Die Planer berücksichtigen die Aufenthaltsräume des Bestandsgebäudes insofern, dass die neuen Baukörper die bestehenden Fenster der Aufenthaltsräume nicht überlagern. Durch die Anordnung der streng linear angeordneten Baukörper entsteht jedoch kein gut definierter Außenraum. Des Weiteren ist durch die lineare Anordnung eine gewisse Enge zwischen den Baukörpern spürbar. Es stellt sich die Frage ob ein zentraler Bereich zwischen den Baukörpern eine bessere Lösung darstellt, und die Baukörper der Nachverdichtung entsprechende räumliche Definitionen dazu leisten.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine Untersuchung, wie die Baukörper eventuell durch Drehung oder Versätze, Gliederung durch Vor- und Rücksprünge eine bessere Raumgliederung für den Freiraum ergeben können. Ebenso sollten die aufgezeigte Anordnung der Volumen für Mülltonnen nicht abwertend für die Gebäude sowie Eingang platziert werden. In weiteren planerischen Untersuchungen sollte auch der Eingang des Bestandsblocks im Süden mit einbezogen werden, um Programmteile des neuen Wohnens sowie des Bestandes sinnvoll räumlich anzuordnen. Die Doppelerschließung durch diesen Flur im Süden sowie der parallel daneben verlaufende Fußweg ist zugunsten der Wohnqualität und Eingangsqualität/Freiraumqualität optimierbar. Im nördlichen Bereich sollte der Außenraum mit den zusätzlichen Stellplätzen und den möglichst optimierten und flächenminimierten Feuerwehraufstellflächen verträglicher eingebunden werden, zumal die dort befindlichen Wohnungen ihren gesamten Außenraumbezug zur jetzigen großräumigen Grünfläche haben und daher der unmittelbar zugeordnete Freiraum der Nachverdichtung sehr präzise betrachtet werden muss.
Hierbei spielt die Freianlagenkonzeption eine wesentliche Rolle, sodass Feuerwehraufstellflächen und andere notwendige Versiegelung optisch verträglich und harmonisch eingefügt werden.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um Berücksichtigung und Untersuchung der genannten Aspekte in einer Wiedervorlage.
TOP 3 Kinderhaus Erlenhof, Neckarstadt-West
Der Gestaltungsbeirat dankt den Projektverfassern für die umfassende Vorstellung des Projekts und würdigt ausdrücklich das Engagement, mit dem das Kinderhaus Erlenhof als sozialpädagogische Einrichtung weiterentwickelt werden soll. Vor allem die Variantenvielfalt und die Historie des Projektes zeigt die Komplexität dieses Vorhabens deutlich auf.
Die vorgestellte Variante weist eine ruhige Architektursprache auf und wird grundsätzlich als einfügend und zurückhaltend gewürdigt. Dennoch überformt der Neubau die Grundordnung des historischen Bestandsgebäudes und besetzt den vorhandenen Freiraum. Das Projekt führt mit seiner Setzung in zweiter Reihe zwangsläufig zu einer neuen Adressbildung, welche den historischen Kontext der Gesamtanlage konterkariert. Die Gebäudestellung als Resultat der Baumschonung ist nicht befriedigend, sie wirkt eher fremd. Die verursachte Positionierung dicht an der Wohnbebauung wird ebenfalls als kritisch gesehen. Die Gebäudestellung ist städtebaulich nicht erklärbar und bleibt ohne Mehrwert.
Der Erlenhof ist ein historisch markantes Ensemble mit einer ganz eigenen Identität. Das ursprünglich U-förmige, in den 1930er Jahren errichtete Hauptgebäude (im Krieg zerstört, in den 1950er Jahren vereinfacht wiederaufgebaut) ist ein architektonisch und sozial bedeutsamer Anker des Quartiers. Er formt bis heute die räumliche Orientierung und symbolische Mitte zwischen Abenteuerspielplatz, Vorplatz und Jugendhaus.
In der vorliegenden Planung wird dieser Hintergrund bislang nur in sehr eingeschränkter Form aufgegriffen. Die Erweiterung präsentiert sich formal eigenständig und neutral, bleibt aber dadurch in ihrer räumlichen und atmosphärischen Wirkung etwas orts- und geschichtslos.
Der vorgestellte Neubau im hinteren Grundstücksdrittel schwächt diese historisch wertvolle räumliche Logik. Die genannten Probleme umfassen:
• Der Neubau liegt „in zweiter Reihe“ und verliert damit an Sichtbarkeit und adressbildender Kraft. • Die bestehende, historisch ablesbare Achse des Ensembles wird nicht aufgegriffen oder gestärkt. • Es entsteht eine isolierte „Bauinsel“, die städtebaulich kaum vermittelt ist – der Neubau wird zum nachgeordneten Solitär statt zum integrativen Bestandteil des Ensembles. • Der Weg zum Neubau erfolgt über einen bisher als problematisch beschriebenen, relativ schmalen Korridor entlang der Sportanlage, was räumlich wie sozialpädagogisch nicht angemessen ist.
Ebenso sollte die Freiraumgestaltung als integraler Bestandteil der architektonischen Idee verstanden werden. Die Außenräume des Erlenhofs sind historisch als halböffentliche Gemeinschaftsflächen konzipiert, die Begegnung und Nachbarschaft fördern. In der aktuellen Planung tritt dieser Aspekt kaum in Erscheinung. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt, den Freiraum stärker als vermittelndes Element zwischen Alt und Neu, zwischen Kindertagesstätte und Quartier zu entwickeln. Hier könnte durch eine selbstbewusste Gestaltung der Erschließungsachse – etwa über Breite, Beläge, Bepflanzung – eine zusätzliche Ebene der Identifikation mit dem Ort entstehen.
Ergebnis: Insgesamt erkennt der Gestaltungsbeirat das hohe funktionale und soziale Potenzial des Projekts und begrüßt die Weiterentwicklung der Einrichtung ausdrücklich. Der Beirat empfiehlt daher, die Planung in den genannten Punkten zu überarbeiten und eine Positionierung an aktueller Stelle des Jugendzentrums zentral und mit klarer Adresse zu prüfen, um eine orts- und geschichtsbewusste architektonische Haltung zu ergänzen und bittet um erneute Vorstellung.
TOP 4 Neubau Nuga Gebäudetechnik, Taylor Vogelstang
Die Konzeption des Lagergebäudes der Firma NUGA steht in engem Zusammenhang und der gleichen Architektursprache wie das auf dem Nachbargrundstück realisierte Bürogebäude der Firma.
Die Anlehnung geht neben formalen Aspekten bis hin zu Oberflächengestaltung und Details der Fassade. Damit wird ein sehr kohärentes Bild und ein Miteinander der beiden Baukörper erreicht. Die schon im Verwaltungsbau gezeigte architektonische Qualität wird konsequent auf das neue Gebäude übertragen und führt zu einer stimmigen Gesamtkonzeption, welche deutlich an Stärke und Präsenz gewinnt. Der Gestaltungsbeirat befürwortet ausdrücklich die dargestellte Version des Lagergebäudes.
Einzig die dargestellte Außenraumkonzeption sollte zugunsten weniger Versiegelung und mehr Präsenz von Bäumen und Grün nochmals detaillierter erarbeitet werden. Wichtig wäre dabei eine Optimierung auch im hinteren Bereich des Grundstücks sowie die Betrachtung des Zwischenraumes zum Verwaltungsgebäude als ein kohärenter Außenraum. Die Möglichkeit zum Erreichen eines hochwertigen biodiversen Außenraums mit hoher Aufenthaltsqualität zwischen den Gebäuden und klarer Gesamterscheinung (Gebäude sowie Grünflächen) sollten so konsequent wie die Architektur umgesetzt werden. Zur Unterstützung sollte die Kompetenz der Landschaftsarchitektur eingebunden werden.
Ergebnis: Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich. Das Projekt wird vom Gestaltungsbeirat zur Umsetzung empfohlen.
An den Recyclinghöfen werden nur Abfälle aus Mannheimer Haushalten angenommen. Daher bittet der Stadtraumservice um Verständnis, dass bei Anlieferungen ein Nachweis über den Mannheimer Wohnsitz benötigt wird.