Aufgabe der MKB GmbH ist die Steuerung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie die Abstimmung und Steuerung der Verkehrsaktivitäten in Mannheim.
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse (Krankenkasse der/des Betroffenen). Die Pflegekasse gewährt Leistungen entsprechend Ihrer Pflegebedürftigkeit.
Sofern noch kein Pflegegrad zuerkannt ist, fordern Sie bitte bei der zuständigen Pflegekasse die Antragsformulare zur Einstufung in einen Pflegegrad an. Befindet sich die zu pflegende Person im Krankenhaus, kann Ihnen auch der dortige Sozialdienst weiterhelfen. Liegt eine Demenz vor, sollten Sie dem Antrag eine entsprechende Bescheinigung des Haus-/Stationsarztes beifügen.
Es gibt in Mannheim Vollservice- und Teilservicegebiete (siehe Übersichtskarte Servicegebiete). Im Vollservicegebiet erfolgt die Leerung der Restmülltonnen wöchentlich. Im Teilservicegebiet erfolgt die Leerung 14-täglich.
Seit 2011 besteht die Stadtgalerie Mannheim bereits und hat sich mittlerweile als Plattform für Künstlerinnen und Künstler aus der Region etabliert. Jährlich sind acht Ausstellungen geplant, die aktuelle künstlerische Positionen dem interessierten Publikum präsentieren und zur Diskussion stellen. Mit ihrem Fokus auf zeitgenössischer Kunst bereichert die Galerie das Spektrum an Präsentationsflächen für Bildende Kunst in Mannheim. Darüber hinaus versteht sich die Stadtgalerie als zentraler Ort für den Austausch und die Vernetzung mit der überregionalen und internationalen Kunstszene.
Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung
Im Sozialen Dienst des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt Mannheim gibt es eine spezialisierte Kindesschutzstelle, die für alle Neumeldungen von Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung und bei Inobhutnahmen Mannheimer Kinder tätig wird.
Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld-, Warenspielgeräte) ist an zwei Genehmigungen gebunden: eine persönliche Automatenaufstellererlaubnis und eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.
Die Einschulungsuntersuchung wird in zwei Schritten durchgeführt. Schritt 1 dient zum einen der Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen mit dem Ziel, rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten, zum anderen der präventiven gesundheitlichen Beratung von Kindern und Eltern. Schritt 2 prüft, ob besondere medizinische Bedarfe des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen.