Waldbrand und Waldbrandgefahr

Ab dem 1. März gilt wieder das Rauchverbot im Wald. Doch warum ist das eigentlich so? Was kann schon passieren?
Schon ein kleiner Funke reicht aus, um trockenes Laub oder Gras zum Glühen zu bringen. In Kombination mit Wind sowie weiteren trockenen Blättern und Ästen kann sich daraus schnell ein Brand entwickeln. Dabei muss auch nicht sofort ein großes Feuer entstehen:  Glut kann Wurzeln erhitzen, die den Brand dann unterirdisch weitertragen.

Wenn im Frühsommer und Sommer die Waldbrandgefahr steigt, werden ab Waldbrandstufe 4 von 5 die Grill- und Feuerstellen im und in der Nähe des Waldes geschlossen. Offenes Feuer und die Entstehung von Funken sind dann untersagt, denn die Gefahr ist besonders hoch. Der Wald ist extrem trocken, das Laub knistert förmlich. Zum Glück kommt bzw. kam es im Mannheimer Wald nur selten zu größeren Waldbrandereignissen. Ein letzter Großbrand ereignete sich 1976 im Käfertaler Wald und führte zum Verlust von rund 140 Hektar Waldfläche. 

Anfang dieses Jahres kam es jedoch zu einem Brandereignis auf der Reißinsel. Am 31. Januar brannte im Bannwald „Reißinsel“ nahe des Reißinselrundwegs eine alte, hohle Weide. Den Spuren zufolge stand der Baum bis in eine Höhe von etwa fünf bis sechs Metern in Flammen. Das umliegende vertrocknete Schilf und Gras aus dem Vorjahr entzündete sich glücklicherweise nicht. Die nasse Witterung und das rechtzeitige Entdecken und Löschen verhinderte Schlimmeres. Gelöscht wurde die brennende Weide vom Rhein aus durch die Wasserschutzpolizei und die Feuerwehr. 
Bislang haben Ermittlungen und Zeugenbefragungen keine Hinweise auf eine konkrete Brandursache oder mögliche Verursacher ergeben. Natürliche Ursachen wie ein Blitzeinschlag können ausgeschlossen werden. Da es sich um einen lebenden Baum handelte, bleibt abzuwarten, wie er den Brand überstanden hat. Bei anderen Witterungsverhältnissen, der hohen Brandlast vor Ort (Totholz und abgestorbene Vegetation) sowie der fehlenden Erschließung im Bannwald hätte das Feuer deutlich größere Schäden verursachen können. Umso wichtiger ist es, das Rauchverbot einzuhalten und ab Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5 auch auf das Grillen zu verzichten.