Schüsse im Mannheimer Waldpark – Polizei prüft Wilderei-Verdacht
Im Februar 2026 kam es im Mannheimer Waldpark zu einem Vorfall, der derzeit von der Polizei als möglicher Fall von Jagdwilderei untersucht wird. Am 6. und 14. Februar sollen wurden jeweils in den Abendstunden Schüsse aus dem Bereich zwischen dem Rheinhochwasserdamm und dem Bellenkrappen gehört. Die mit der Jagdausübung berechtigten Jäger haben zu diesen Zeiten dort nicht gejagt. Hinweise von Jägern führten dazu, dass das Polizeipräsidium Mannheim Ermittlungen aufnahm. Bei anschließenden Kontrollen wurden jedoch weder verletzte noch getötete Wildtiere gefunden. Die Ermittlungen dauern an.
Unter Jagdwilderei versteht man die unbefugte Jagd auf Wildtiere, also das Erlegen oder Fangen von Wild ohne entsprechende Erlaubnis oder außerhalb eines gültigen Jagdrechts. In Deutschland ist die Jagd streng geregelt: Nur Personen mit Jagdschein und Berechtigung für ein bestimmtes Gebiet dürfen dort Wildtiere bejagen. Wilderei stellt daher eine Straftat dar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Auch heute kommt Jagdwilderei noch vor – sowohl in Deutschland allgemein als auch vereinzelt in Regionen wie Mannheim. Zwar sind Fälle im Vergleich zu früher deutlich seltener geworden, unter anderem aufgrund der besseren Nahrungsmittelverfügbarkeit und durch strengere Kontrollen. Dennoch treten immer wieder Verdachtsfälle auf, etwa durch illegale Abschüsse, unzulässige Bejagung in Schutzgebieten oder nächtliche Schüsse wie im aktuellen Mannheimer Fall.
Der Vorfall im Waldpark zeigt, dass auch in urbanen oder stadtnahen Gebieten weiterhin Hinweise auf mögliche Wilderei ernst genommen und konsequent untersucht werden.