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Um die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern, können nach dem Integrationskurs sogenannte Berufssprachkurse besucht werden (Berufsorientierte Deutschkurse gem. § 45a AufenthG). Um an den Kursen teilnehmen zu können, benötigen Sie möglicherweise die Zustimmung des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit.