Die ehemaligen „Benzbaracken“ werden auch heute noch häufig mit dem Stadtteil Waldhof-Ost in Verbindung gebracht. Doch im Rahmen von städtischen, baulichen Sanierungsmaßnahmen, sozialen Angeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, der Verortung des Gemeinwesensarbeiters und durch verschiedene Förderprogramme entwickelte sich Waldhof-Ost zu einem Gebiet mit einem sich positiv veränderndem Lebensraum.
Eine „Landeserstaufnahmeeinrichtung“ (LEA) ist die erste Station eines nach Deutschland kommenden Asylsuchenden. Nach der Ankunft sind nach dem Asylverfahrensgesetz mehrere Verfahrensschritte (Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung, Gesundheitsuntersuchung, Asylantragstellung und Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)) vorgesehen.
Mit BüMA bzw. Ankunftsnachweis in Aufnahmeeinrichtung:
Mit der BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) besteht eine Residenzpflicht, die auf den Bezirk der zuständigen Aufnahmeeinrichtung beschränkt ist. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind beim RP Karlsruhe zu stellen.
Die BüMA wurde mittlerweile durch den Ankunftsnachweis ersetzt.
Mit Aufenthaltsgestattung nach Asylantragstellung:
Laut Gesetz müssen alle Asylbewerber während der ersten sechs Monate in Deutschland, in Aufnahmeeinrichtungen bleiben. Dort wird ihnen der "notwendige Bedarf" in Form von Unterkunft, Kleidung und Gemeinschaftsverpflegung gestellt.
Zusätzlich bekommen Flüchtlinge ein sogenanntes Taschengeld in bar ausgezahlt, für eine volljährige Einzelperson sind das 143 Euro im Monat (siehe § 3 AsylbLG).
Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Nachstehend sind verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, die eine erste Übersicht ermöglichen, jedoch aufgrund der Komplexität der Rechtslage nicht abschließend sind:
Auf dieser Seite werden den Mitgliedern des Gemeinderates zu laufenden Bebauungsplanverfahren ergänzende Unterlagen wie z.B. Gutachten, Äußerungen/ Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:
Der Integrationsfonds ist ein Instrument der Soforthilfe bezüglich der Einwanderungssituation aus Südosteuropa. Für akute Projekte und Sofortmaßnahmen stellt die Stadt Mannheim Mittel zur Verfügung, die von Trägern auf möglichst schnelle und einfache Weise beantragt werden können.
Der seit 2013 existierende Mannheimer Integrationsfonds hat sich insgesamt als ein sinnvolles Instrument erwiesen, um entsprechende Hilfs- und Integrationsangebote in enger Zusammenarbeit mit sozialen Trägern bedarfsorientiert und flexibel zu gestalten und Unterstützungsleistungen effektiv an die Zielgruppe der Neuzugewanderten aus Südosteuropa zu vermitteln. Hier finden Sie eine Übersicht über die Förderphase 2013-2015.