Kernzeitbetreuung findet nach Unterrichtsende im Zeitraum 11:30 - 14 oder 15 Uhr statt.
Grundschüler können hier ihren Interessen nachgehen (spielen, bauen, lesen, Bewegung) oder nach dem Mittagessen Hausaufgaben erledigen.
Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Wahlberechtigten für jeweils 5 Jahre gewählt. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind die Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV), das Landtagswahlgesetz (LWG), die Landeswahlordnung (LWO) und das Landeswahlprüfungsgesetz (LWPrG).