Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Wahlberechtigten für jeweils 5 Jahre gewählt. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind die Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV), das Landtagswahlgesetz (LWG), die Landeswahlordnung (LWO) und das Landeswahlprüfungsgesetz (LWPrG).
Kernzeitbetreuung findet nach Unterrichtsende im Zeitraum 11:30 - 14 oder 15 Uhr statt.
Grundschüler können hier ihren Interessen nachgehen (spielen, bauen, lesen, Bewegung) oder nach dem Mittagessen Hausaufgaben erledigen.