Menschen mit einer geistigen, körperlichen und psychischen Behinderung haben das Recht, selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben.
Der Fachbereich Arbeit und Soziales bietet diesem Personenkreis umfangreiche und vielseitige Hilfeangebote.
Die Einschulung bedeutet für die Kinder den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Die Kinder werden auch alleine zur Schule gehen und somit auch den Gefahren des Straßenverkehrs stärker ausgesetzt sein. Um beim Finden des sichersten Schulwegs - es ist nicht immer der kürzeste - behilflich zu sein, wurden Schulwegpläne erarbeitet und im pdf-Format hier zum Download bereitgestellt.
dem für die Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.
Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.
Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.
Wir beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.