ZuMA² - Barrierefreies Wohnen

Mobil und selbständig in der eigenen Wohnung

Lebensqualität wird auch durch Wohnqualität bestimmt - ein wichtiger Faktor kann dabei die auch die bauliche Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut sein. Barrierefreie-/arme Wohnungen sind so zu konzipieren, dass sie von jungen und alten Menschen ohne und mit körperlichen Einschränkungen gleichermaßen genutzt werden können.

Ziel dieser Förderung ist vorrangig die Schaffung von barrierefreien Sanitärräumen und barrierefreien Haus- und Wohnungszugängen. Darüber hinaus können Einzelmaßnahmen gefördert werden, sofern diese der Erreichung von Barrierefreiheit in Zusammenhang mit Wohnraum dienlich ist.

Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.

 

FAQ zur Beantragung von Zuschüssen für barrierefreies Wohnen

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.

Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen? 

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden, wie beispielsweise:

 

  • Privatpersonen,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Wohnungsgenossenschaften sowie
  • Wohnungsmieter, wenn sie die Maßnahme auf eigene Kosten mit Zustimmung des Eigentümers durchführen lassen
Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig und in welchem Umfang kann eine Förderung gewährt werden?

Grundsätzlich sind folgende Kosten förderungsfähig:

 

  • Personalaufwendungen Dritter und Sachaufwendungen (keine Eigenleistungen)
  • Planungskosten

 

Im Regelfall werden 10 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt.

 

Bis zu 25 % der förderfähigen Kosten können ggf. gewährt werden für Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder eine solche Behinderung droht oder für Maßnahmen die aus städtebaulicher Sicht aufgrund ihres innovativen, oder ökologischen Ansatzes als besonders förderungswürdig angesehen werden können.

Gibt es Anforderungen im Antragsverfahren, die zwingend beachtet werden müssen?

Die Fördermittel sind vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Eine Förderung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Maßnahmenbeginn vor Antragstellung erfolgt ist

Wo kann ich mich bei Bedarf weiter über den Zuschusstopf und Fördermöglichkeiten informieren?

Weitergehende Informationen können Sie auf der Website der Stadt Mannheim zum Thema "barrierefreies Wohnen" abrufen.


Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?

  • Kostenvoranschlag
  • Eigentumsnachweis oder ggf. Mietvertrag (Maßnahmengenehmigung des Eigentümers) 

Wie kann ich meine Förderung beantragen?

An dieser Stelle können Sie ab Bekanntgabe der Antragsfrist über einen bereitgestellten Link Ihre Fördermittel mit ZuMA² beantragen.