ZuMA² - Wohnraumtausch
Ein Anreiz für bedarfsgerechtes Wohnen
Ziel des Wohnraumtauschkonzeptes ist es, eine effektivere und bedarfsgerechtere Wohnraumverteilung zu erreichen, um den Wohnflächenverbrauch in Mannheim pro Person langfristig zu verringern.
Die Wohnraumtauschprämie setzt einen Anreiz für Personen, die in zu großen Wohnungen leben, in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Dadurch soll insbesondere der von Familien dringend benötigten großen Wohnraum wieder verfügbar gemacht werden.
Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.
FAQ zur Beantragung von Zuschüssen für barrierefreies Wohnen
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
- Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen?
Die Wohnraumtauschprämie richtet sich an Personen, die aufgrund geänderter Lebensumstände (z. B. Auszug von Haushaltsangehörigen) in zu großen Wohnungen leben und sich verkleinern möchten.
- Gibt es weitere spezielle Kriterien, um aus diesem Zuschusstopf eine Förderung zu beantragen?
Der Zuschuss richtet sich an Mieter/-innen in Mannheim,
- deren Wohnung als unterbelegt gilt,
- die nicht in einer sozial geförderten Wohnung leben,
- ihre Wohnung seit mindestens einem Jahr bewohnen und
- in eine andere – nicht sozial geförderte – Wohnung innerhalb von Mannheim umziehen, die mindestens ein Zimmer kleiner und mindestens 15 m² kleiner ist.
Das neue Mietverhältnis muss dabei unbefristet oder mindestens auf zwei Jahre befristet sein.
- Wofür kann mit diesem Zuschusstopf eine Förderung beantragt werden?
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, können pro Vorgang 2.000,00 € gewährt werden. Bei einer Reduzierung um zwei Zimmer erhöht sich der Betrag auf 2.500 € und bei drei Zimmern auf 3.000 €. Der Höchstbetrag beläuft sich somit auf 3.000 €.
- Gibt es besondere Anforderungen oder Abläufe im Antragsverfahren, die zwingend beachtet werden müssen?
Die Antragstellung erfolgt ergänzend zu Ziffer 3.1 der Allgemeinen Richtlinien der Stadt Mannheim über die Gewährung von Zuwendungen mit Hilfe des von der Bewilligungsstelle bereitgestellten Antragsformulars, in dem angegeben wird, wie viele Zimmer der neue Mietwohnraum voraussichtlich haben soll.
Zum Zeitpunkt der Bewilligung darf das Miet-/Nutzungsverhältnis über den neuen Mietwohnraum noch nicht begründet sein (z. B. durch Abschluss eines Mietvertrags).
- Wo kann ich mich bei Bedarf weiter über den Zuschusstopf und Fördermöglichkeiten informieren?
Weitergehende Informationen können Sie auf der Website der Stadt Mannheim zum Wohnraumtauschkonzept abrufen.
Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?
- Anlage zum Antrag auf Gewährung einer pauschalen Zuwendung zur Förderung von Wohnraumtausch
- Mietvertrag/sonstiger Nutzungsvertrag bzgl. des freizumachenden Mietwohnraums
- sofern kein Mietvertrag in schriftlicher Form existiert: formlose Bestätigung des Vermietenden/Überlassenden über den Zeitpunkt des Abschlusses und das Bestehen des Miet-/ Nutzungsverhältnisses
- Bauzustand wiedergebender Grundriss (Maßstab 1:100) bzgl. des freizumachenden Mietwohnraums insbesondere als Nachweis über die Anzahl der Zimmer
- gültiger Identitätsnachweis aller Haushaltsmitglieder mit aktueller Anschrift (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Meldebestätigung)
- Nachweis über die Wohnfläche des freizumachenden Wohnraums in Quadratmeter, sofern dies nicht aus den sonstigen Unterlagen hervorgeht
Wie kann ich meine Förderung beantragen?
An dieser Stelle können Sie ab Bekanntgabe der Antragsfrist über einen bereitgestellten Link Ihre Fördermittel mit ZuMA² beantragen.