Wasserschutzgebiete

Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung wurden 1977 erstmals Rechtsverordnungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Schutzgebiete „Käfertal“ sowie „Rheinau“ erlassen.

Die Schutzgebietsverordnungen richten sich sowohl an den einzelnen Menschen / Bürger als auch an die Gewerbetreibenden und Landwirte.

Durch die vielfältigen Einwirkungen seitens der Umwelt auf das Grundwasser sowie zur Erhaltung und Sicherung der Grundwasservorkommen unterliegen auch die Rechtverordnungen dem Anspruch der Erweiterung des Schutzzieles.

Unter "Weitere Informationen" finden Sie die Rechtsverordnungen in der aktuellen Fassung nebst Karten sowie die Formulare für Ausnahmegenehmigungsverfahren.