Ausgabe von Aufenthaltstiteln (eAT)

 

Circa 3 bis 4 Wochen nach Ihrem Vorsprachetermin zur Antragstellung und Aufnahme Ihrer biometrischen Daten bekommen Sie von der Bundesdruckerei in Berlin einen PIN/PUK-Brief. Wenn Sie diesen Brief erhalten haben, liegt Ihr neuer elektronischer Aufenthaltstitel in der Regel nach 3 Arbeitstagen bei der Ausländerbehörde in K 7 zur Abholung bereit. Bitte warten Sie diese Zeit noch ab.

Ihren eAT können Sie unter Vorlage Ihres PIN/PUK Briefes zu folgenden Öffnungszeiten ohne Termin in K7, EG, Information Zuwanderung und Einbürgerung abholen:

  • Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
     

Bitte bringen Sie zusätzlich zum PIN-Brief folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Passersatz (im Original)
  •  bisheriger eAT oder Fiktionsbescheinigung
     

Weitere Hinweise zur Abholung:
Möchten Sie für eine andere Person den elektronischen Aufenthaltstitel abholen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
EAT für Kinder bis zum 16. Lebensjahr können durch die Eltern abgeholt werden (das Kind muss nicht dabei sein).