Oberbürgermeister Christian Specht bietet regelmäßige Bürgersprechstunden in den Mannheimer Stadtteilen an.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, persönliche Anliegen oder Anregungen direkt mit dem Oberbürgermeister zu besprechen. Begonnen wird mit einer offenen Sprechstunde, in der persönliche Gespräche möglich sind, für die aber keine vorherige Anmeldung notwendig ist. Im Anschluss daran, folgt eine persönliche Sprechstunde nach vorheriger Terminvereinbarung.
Anmeldungen hierfür nimmt die Bürgerbauftragte jeweils Mo-Fr von 9 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 293-2931 oder per mail an buergerbeautragte@mannheim.de entgegen.
Unser Künstlerverzeichnis liefert Ihnen einen Überblick über die Musikszene in Mannheim. Ob Klassik- oder Rockfan - jeder sollte hier Künstler seiner bevorzugten Musikrichtung finden. Wählen Sie dazu bitte den entsprechenden Buchstabenbereich in der rechten Spalte an.
Sie sind selbst Musiker und Ihre Band fehlt noch? Sie können sich ganz einfach auf der entsprechenden Seite von regioactive.de anmelden.
Anzeigepflichten bei der Gewerbebehörde: Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, Betriebsverlegung, Wechsel des Gewerbegegenstandes oder seine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, Aufgabe des Betriebs.
Weiterführende Schulen bieten Ihnen Infoveranstaltungen, Besichtigungen oder Schnuppertage an, um sich künftigen Schüler*innen und deren Eltern zu präsentieren.
Alle Schulen informieren über ihre jeweiligen Angebote auf ihrer Homepage.
Als Anmeldetermine stehen fest: Montag, 09. März 2026 bis Donnerstag, 12. März 2026. Einzelne Schulen bieten erweiterte Zeiten an.
Ob die Anmeldung vor Ort oder auch elektronisch vorgenommen werden kann, teilen die Schulen ebenfalls auf ihrer Homepage mit.
Nach dem Versammlungsgesetz sind Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, lediglich anmeldepflichtig. Sie bedürfen keiner besonderen Erlaubnis, weil sie unter dem Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung stehen.