25.05.2023

Stellungnahme der Stadt Mannheim zum Urteil kommunale Verpackungssteuer Tübingen

Die Stadt Mannheim begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses stellt klar, dass Abfallvermeidung an oberster Stelle der Abfallhierarchie steht. Demnach steht auch die Vermeidung von Verpackungsabfall auf lokaler Ebene im Einklang mit den gesetzgeberischen Zielen auf EU- und Bundesebene. Die Stadt Mannheim hat im Rahmen ihrer Plastikstrategie bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduktion von Plastik und Vermüllung ergriffen. So wurde in der AUTB-Sitzung am 23. Mai beschlossen, ein Mehrweggebot für Veranstaltungen im öffentlichen Raum einzuführen, das ab dem 1.1.2024 gelten soll. Eine Verpackungssteuer für den Verzehr von To-Go Produkten vor Ort könnte diese Strategie noch weiter stärken. Die Stadt Mannheim hat bereits in der Vergangenheit erklärt, die Einführung einer solchen Steuer u.a. vom Ausgang der letztinstanzlichen Entscheidung abhängig zu machen. Uns liegt die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht vor. Diese werden wir, ebenso wie den etwaigen weiteren gerichtlichen Verfahrensgang, analysieren und prüfen, wie die Einführung einer Verpackungssteuer in Mannheim rechtlich zulässig und wirksam gestaltet werden kann.

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