Sozialticket wird 2026 in angepasster Form fortgeführt
Zum 1. Januar 2026 wird das Sozialticket für den öffentlichen Personennahverkehr in angepasster Form fortgeführt. Dabei bleibt die Wahlmöglichkeit zwischen Deutschlandticket und den „5-Fahrten-Tickets“ erhalten, die Eigenanteile für beide Varianten ändern sich – das hat der Ausschuss für Wirtschaft und Soziales in seiner gestrigen Sitzung beschlossen.
Für Sozialticketberechtigte wird das Deutschlandticket zukünftig für 53 Euro, anstatt regulär 63 Euro, erhältlich sein. Der städtische Zuschuss pro Ticket wird demnach bei zehn Euro liegen. Der Eigenanteil je „5-Fahrten-Ticket“ wird 12,50 Euro betragen und damit 3,30 Euro unter dem regulären Ausgabepreis von 15,80 Euro liegen. Es können maximal zwei bezuschusste „Fünfer-Blöcke“ pro Monat erworben werden.
Das im städtischen Haushaltsplan eingestellte Budget für die Sozialtickets von 690.000 Euro jährlich bleibt gegenüber den Vorjahren auch 2026 unverändert. Anlässlich der Einführung des Deutschlandtickets 2023 war das städtische Sozialticket, das bereits seit 2012 als klassisches „5-Fahrten-Ticket“ angeboten wird, neukonzipiert und um dieses bundesweit gültige ÖPNV-Angebot erweitert worden. In der Folge hatte der Gemeinderat jeweils nachträglich das Budget um 447.500 Euro (2023), 627.360 Euro (2024) und 700.000 Euro (2025) erhöht. Diese überplanmäßigen Mittel können im Haushalt 2026 nicht mehr abgebildet werden. Zugleich ist der Preis für das Deutschlandticket von anfänglich 49 Euro laut aktuellem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder auf aktuell 63 Euro gestiegen.
Das Angebot ist zunächst bis 31. Juli 2026 befristet. Die Verlängerung des Sozialtickets orientiert sich an der Nachfrage nach den beiden Ticketvarianten.
Erwerb der Sozialtickets: Variante „Deutschlandticket“ und Variante „5-Fahrten-Tickets“
Voraussetzung für den Erwerb des vergünstigten Deutschlandtickets und der vergünstigten „5-Fahrten-Tickets“ ist ein Sozialpass. Der Sozialpass wird über das Jobcenter, den Fachbereich Arbeit und Soziales und die Bürgerdienste an berechtigte Personengruppen ausgegeben. Er steht Personen zu, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII oder AsylbLG beziehen.
Sofern auf dem Sozialpass bereits ein Barcode/QR-Code aufgeklebt ist, können die 5-Fahrten-
Tickets an zahlreichen Fahrscheinautomaten gekauft werden. Sollte der Sozialpass noch nicht über einen Barcode/QR-Code verfügen, können die 5-Fahrten-Tickets als Sozialtickets in der Mobilitätszentrale der rnv im Stadthaus N 1 erworben werden. Dort wird ein Barcode/QR-Code auf den Sozialpass aufgeklebt.
Das Sozialticket als vergünstigtes Deutschlandticket ist in der Mobilitätszentrale der rnv im Stadthaus N 1 (am Paradeplatz) erhältlich. Zur Nutzung des Tickets im Abo ab dem 1. des folgenden Monats, muss die Bestellung bis zum 10. des Vormonats erfolgen.
Berechtigte benötigen für den Erwerb des neuen Sozialtickets
- den ausgefüllten Antrag für das Deutschlandticket,
- einen gültigen Sozialpass
- eine Bankverbindung.
Der Antrag für das Deutschlandticket kann hier heruntergeladen werden:
www.vrn.de/deutschlandticket
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
Stadt Mannheim | V. i. S. d. P. Carolin Bison | Dezernat II: Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Kultur | Rathaus E5, 68159 Mannheim | Tel: 0621 293-2914 | E-Mail: carolin.bison@mannheim.de