Livemusikförderung 2025
Förderanträge bis 30. April 2025 möglich
Das sechste Jahr in Folge können sich Mannheimer Musikclubs und Musikinitiativen, die kon-tinuierlich als Veranstalter von Livemusik-Konzerten in Mannheim agieren, beim Kulturamt der Stadt Mannheim für eine Livemusikförderung bewerben. Die Neuerungen: die spätere Antragsfrist vom 30.04.2025 und die Reduzierung der Mindestanzahl von zehn auf acht Livemusik-Veranstaltungen im Vorjahr als Zugangsvoraussetzung.
Berücksichtigung finden dabei ausschließlich Konzerte, bei denen die auftretenden Künstler*innen mehrheitlich eigenschöpferische Inhalte, wie Kompositionen und Improvisationen, live präsentieren. Antragsberechtigt ist, wer einen ganzjährigen Spielbetrieb in Mannheim von mindes-tens einem Jahr vor der Antragsstellung nachweisen kann, überwiegend Unterhaltungsmusik im Sinne der GEMA anbietet, mindestens acht Live-Konzerte im Jahr veranstaltet, die dem GEMA-Tarif U-K, U-V & E, Tarif M-CD & M-V zuzuordnen sind und dessen Location eine maximale Besucherkapazität von 1.000 Personen nicht übersteigt.
Alle Informationen zu dem Bewerbungsverfahren, zu den Förderrichtlinien und die dazugehörigen Formulare sind auf der Website des Kulturamts veröffentlicht:
https://www.mannheim.de/livemusik-foerderung
Ansprechpartnerin für Rückfragen rund um die Livemusikförderung: Larissa Bode | Ansprechpartnerin für Musik | Kulturamt | E 4, 6 | 68159 Mannheim | (0621) 293 – 3791 | larissa.bode@mannheim.de
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
Stadt Mannheim | V. i. S. d. P. Carolin Bison | Dezernat II: Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Kultur | Rathaus E5, 68159 Mannheim | Tel: 0621 293-2914 | E-Mail: carolin.bison@mannheim.de