„Für ein gutes Miteinander in der Fußgängerzone“ – Fazit zur Fortführung der Kontrollserie

Bereits im Frühjahr fand die Kontrollserie „Für ein gutes Miteinander in der Fußgängerzone“ statt, bei der Rad- und E-Scooter-Fahrer sowie Fahrer von Lieferfahrzeugen über die geltenden Regeln auf den Planken sowie in der Breiten Straße aufgeklärt wurden. In anschließenden Einzelaktionen wurde regelwidriges Verhalten dann auch verwarnt. Um weiterhin für ein gutes Miteinander zu werben und die in der Fußgängerzone geltenden Regeln präsent zu halten, wurde die Aktion über die Sommermonate hinweg fortgeführt.

„Mit den erneuten Schwerpunktaktionen in der Fußgängerzone signalisieren wir, dass wir an Problemen dranbleiben, um sie nachhaltig zu beseitigen. Zwischen August und September wurden insgesamt 203 Rad- und E-Scooter-Fahrer angehalten. Viele von ihnen gaben an, dass ihnen die Regeln zum Befahren der Fußgängerzone nicht bekannt seien. Hier besteht offensichtlich noch immer großer Aufklärungsbedarf. Die meisten waren jedoch einsichtig und haben verstanden, dass ihr Verhalten andere gefährdet. Das zeigt uns, dass wir mit unserer Strategie auf dem richtigen Weg sind“, resümiert Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dr. Volker Proffen.

Insgesamt wurden 178 Fahrradfahrer angehalten, die außerhalb der erlaubten Zeiten durch die Fußgängerzone fuhren. Außerdem wurden 25 E-Scooter-Fahrer angehalten, die zu keiner Zeit in der Fußgängerzone hätten unterwegs sein dürfen. Die Stadt weist darauf hin, dass die Regeln zum Befahren der Fußgängerzone an den Zufahrten ausgeschildert sind und für mehr Rücksichtnahme eingehalten werden sollen.
Als besonders irreführend stellte sich dar: Der Großteil derjenigen, die im Zuge der Kontrollen schriftlich oder mündlich verwarnt wurden, dachte, das Fahren sei im Bereich der Straßenbahngleise erlaubt, weil dort auch Bahnen und der Lieferverkehr unterwegs sind.

Im Zusammenhang mit dem Lieferverkehr konnte der Ordnungsdienst kaum Probleme feststellen, da fast alle Fahrzeuge über eine Ausnahmegenehmigung verfügten.

Diese Regeln gelten in der Mannheimer Fußgängerzone:

• Radfahren ist zwischen 20 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt – also dann, wenn weniger Fußgänger unterwegs sind.
• Das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern ist zu jeder Tageszeit grundsätzlich untersagt.
• Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs ist, sollte die dafür vorgesehenen Wege nutzen und nicht den Gehweg – das gilt für das gesamte Stadtgebiet.
• Lieferfahrzeuge dürfen die Planken nur zwischen 0 und 11 Uhr befahren.
• Lieferfahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit anpassen.
• Ladezonen in den anliegenden Seitenstraßen sind dem Lieferverkehr vorbehalten und müssen freigehalten werden.
• Die Blindenleitsysteme sind unbedingt freizuhalten, damit sich in ihrer Sicht beeinträchtigte Personen orientieren und sicher fortbewegen können. Das gilt selbstverständlich für das gesamte Stadtgebiet.

Zur Querung der Planken zugelassene Seitenstraßen nutzen

Wer mit dem Rad oder E-Scooter in die Innenstadt fahren möchte, kann dies in angemessenem Tempo ganztägig in der parallel zu den Planken verlaufenden Kunststraße oder Fressgasse. Die Überquerung der Planken und der Breiten Straße mit dem Fahrrad ist in folgenden Bereichen möglich:

• Zwischen O2/O3
• Zwischen P2/P3
• Zwischen T1/S1
• Zwischen I1/H1

Auch im kommenden Jahr sollen die Kontrollaktionen für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme in der Fußgängerzone fortgesetzt werden.

Pressekontakt – V.i.S.d.P.

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