Abwasser und Müll: Gemeinderat beschließt Anpassung der städtischen Gebühren
Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
Um weiterhin die Abwasserbeseitigungspflicht für die Stadt Mannheim im gewohnten Maße erfüllen zu können, gleicht der Eigenbetrieb Stadtentwässerung zum 01.01.2026 seine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr an.
Aufgrund drastisch gestiegener Energiekosten sowie einer deutlichen Erhöhung der Lohnkosten musste die Stadtentwässerung die Gebühren anpassen. Die Schmutzwassergebühr steigt zum 01.01.2026 um 7,1% von 1,96 €/m³ auf 2,10 €/m³, die Niederschlagswassergebühr steigt um 8,3% von 0,72 €/m² auf 0,78 €/m² entwässerte Fläche/Jahr. Im interkommunalen Vergleich liegen die Gebühren der Stadtentwässerung Mannheim für 2026 im unteren Drittel.
Gebührenerhöhung im Bereich Abfallwirtschaft
Die thermische Abfallbehandlung in Deutschland wird seit 2024 durch das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in den Emissionshandel einbezogen, um den Klimaschutz zu stärken. Seither unterliegt die Verbrennung von Siedlungsabfällen einer zusätzlichen CO2-Bepreisung. In Mannheim wird der durch den Eigenbetrieb Stadtraumservice eingesammelte Rest- und Sperrmüll aus privaten Haushalten durch die MVV Umwelt Asset auf der Friesenheimer Insel verwertet. Diese CO2-Bepreisung hat die ohnehin gestiegenen Kosten der Abfallentsorgung für kommunale Entsorger weiter erhöht. Weitere Gründe sind der gestiegene Personalaufwand durch die letztjährigen Tarifabschlüsse sowie die erhöhten Beschaffungskosten für Energie und Treibstoffe. Daher ist zum 1. Januar 2026 eine Erhöhung bei den städtischen Restmüllgebühren um durchschnittlich 11,97 % erforderlich. Ein Haushalt zahlt dann für die 80-Liter Restmülltonne bei 14-täglicher Leerung im Teilservice monatlich 23,00 € statt wie ursprünglich festgelegt 21,40 €.
Mit der Restmüllgebühr deckt die Stadt Mannheim zum einen die Kosten der Sammlung und Entsorgung bei der Bio-, Papier- und Wertstofftonne ab. Zum anderen wird auch die städtische Sperrmüllentsorgung, die Grünschnittsammlung, die Altkleidersammlung, die Beseitigung wilder Ablagerungen, die Problemstoffentsorgung sowie der Betrieb und Unterhalt der Recyclinghöfe finanziert.
Der Stadtraumservice Mannheim weist auf die Einsparpotentiale, die jeder Privathaushalt für sich durch die konsequente Trennung von Abfällen nutzen kann: Wer sich für eine gebührenfreie Biotonne entscheidet und darüber hinaus Papier und Wertstoffe aussortiert, kann sein monatliches Restmüllaufkommen bis auf die Hälfte reduzieren. Damit ist der Umstieg auf eine kleinere und günstigere Restmülltonne möglich.
Gebührenerhöhung im Bereich Stadtreinigung
Zum 1. Januar 2026 ist auch eine Anpassung der Gebühren im Bereich der Stadtreinigung erforderlich. Diese werden von Hauseigentümern und Anliegern in der Innenstadt und im Jungbusch dafür entrichtet, dass die Stadt ihre Reinigungspflicht übernimmt. Die Kostensteigerung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass auch hier die Verbrennung des Straßenkehrichts einer CO2-Bepreisung unterliegt, die sich Anfang 2026 weiter erhöht. Zum anderen fallen bei der personalintensiven Stadtreinigung die Tarifsteigerungen besonders ins Gewicht.
Im Kalkulationszeitraum des Jahres 2026 steigen die Reinigungsgebühren im Bereich der Fußgängerzone (Planken und Breite Straße) um durchschnittlich 16,8 Prozent und bei der sonstigen Gehwegreinigung um durchschnittlich 6,5 Prozent. Für 2027 steigen die Gebühren im Bereich Fußgängerzone um durchschnittlich 3,2 Prozent, bei der Gehwegreinigung um durchschnittlich 7,1 Prozent und bei der Nassreinigung um durchschnittlich 1,5 Prozent. Zudem wird der Reinigungsrhythmus in bestimmten Straßen in der Innenstadt angepasst, in denen es nicht zu einem überdurchschnittlichem Littering kommt.
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
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