Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

Die „Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)“

  • Ihr seid ab dem 14. Geburtstag zugelassen für die Studienvorbereitende Ausbildung. Diese richtet sich an euch, wenn ihr Euch auf einen Musikberuf vorbereiten wollt. Ob es dann dazu kommt, entdecken wir gemeinsam mit euch.
  • Die SVA soll euch umfassend auf eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule und das sich anschließende Studium vorbereiten. Hierbei kann es sich ebenso um künstlerische als auch um künstlerisch-pädagogische Studienrichtungen handeln.
  • Damit ihr dafür die Grundlagen schaffen könnt, solltet ihr mit der Vorbereitung früh anfangen, Je früher, desto größer sind die Chancen & Möglichkeiten.
  • Die Teilnahme ist grundsätzlich für ein Jahr befristet und kann bei entsprechendem Leistungsnachweis bis zum Erreichen der Altersgrenze fortgesetzt werden.
    Die SVA umfasst den folgenden verbindlichen, wöchentlichen Unterricht:
    • 30 Minuten zusätzlichen instrumentalen oder vokalen Hauptfachunterricht (teilbar)
    • 30 Minuten instrumentalen oder vokalen Nebenfachunterricht (Klavier bei Hauptfach Melodieinstrument)
    • Orchester/ Chor/ Kammermusik/ Korrepetition
    • 60 Minuten Ergänzungsfach Gehörbildung/ Musiktheorie/ Improvisation/ Komposition/ Berufskunde Musik- und Kreativwirtschaft
    • Ihr nehmt an jährlich mindestens zwei Vorspielen/Konzerten teil.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Begabtennetzwerk Amadé in Kooperation mit der Musikhochschule Mannheim.
  • Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Belegung von mindestens 45 Minuten Einzelunterricht laut Satzung der Entgeltordnung der Musikschule Mannheim (Eigenanteil).