Aufnahmebedingungen SVA

Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung der SVA:

  • Zugelassen seid ihr ab 14. Jahre – 20. Jahre. Stichtag für die Altersgrenze ist der 1. Mai.
  • Die Bewerbung zur Aufnahme in die SVA kann nur von einer Lehrkraft der Musikschule Mannheim mit Zustimmung Eurer Eltern (des Zahlungspflichtigen) bei der Schulleitung mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden.
  • Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Belegung von mindestens 45 Minuten Einzelunterricht laut Entgeltordnung der Musikschule Mannheim (Eigenanteil).
  • Dem Anmeldeformular liegt ein Bewerbungsschreiben von Euch mit folgenden Inhalten bei:
    • Musikalischer Werdegang,
    • Erfolge,
    • persönliche Zielsetzung und Motivation.
  • Ihr müsst ein Vorspielprogramm in Absprache mit Eurer Lehrer*in vorbereiten.
  • Dies soll eine Dauer von 12 - 15 Minuten haben.
  • Der Schwierigkeitsgrad muss den Empfehlungen für die Altersgruppe bei Jugend musiziert entsprechen. Mindestens ein Werk muss solo (ohne Korrepetition) vorgetragen werden. Auch hierbei berät euch gerne eure Lehrer*in.

Dann ist es soweit, wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt:

  • Die Jury beim Vorspiel besteht aus den Mitgliedern des Schulleitungsteams (inklusive mögliche Fachlehrer*innen), Experten können hinzugezogen werden.
  • Die Entscheidung über die Aufnahme in die Studienvorbereitende Klasse erfolgt unter Berücksichtigung des Bewerbungsschreibens und des Vorspiels durch Mehrheitsbeschluss der Jury.
  • Familienangehörige, eure Fachlehrer*innen und ehemalige Fachlehrer*innen dürfen nicht an der Bewertung des betroffenen Teilnehmers mitwirken. Aufnahmen jeglicher Art sind nicht gestattet.
  • Die Anzahl der SVA - Plätze sind begrenzt.
  • Die Berechtigung zum Verbleib in der SVA muss jährlich durch ein Vorspiel und die Vorlage von Leistungsnachweisen im Hauptfach und den Nebenfächern bestätigt werden.
  • Ein Bericht über Eure Ausbildung ist bis zum 01. Juli bei der Schulleitung vorzulegen. 
  • Mit der Aufnahme eines Studiums (auch als Vorstudent/in) scheidet ihr automatisch aus der SVA aus.
  • Bei einer groben Verletzung der Anwesenheitspflicht in den Haupt- und Nebenfächern kann die Schulleitung auch im laufenden Schuljahr einen Ausschluss aus der SVA - Klasse veranlassen.

Antrag siehe unten

Wir freuen uns auf Euch und wünschen Euch viel Erfolg!

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