Einbürgerung

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und leben schon länger in Deutschland? Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und dadurch die Bürgerrechte, wie das volle aktive und passive Wahlrecht erhalten? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Einbürgerung zu beantragen.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Informationen darüber, welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind, können Sie unserem Merkblatt zu den gesetzlichen Voraussetzungen zur Einbürgerung entnehmen.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte übersenden Sie:

Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Einbürgerung 255,00 Euro

 

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Einbürgerung können Sie ausschließlich schriftlich per Post bei der Einbürgerungsbehörde beantragen. Sie erhalten bei Abschluss des Verfahrens einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

 

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