Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 – 15 SGB VIII)

Die Planung zur Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt sich mit Angeboten für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Jahren (in Einzelfällen auch bis 26 Jahren). Hierzu zählen zum Beispiel die Jugendhäuser und Jugendtreffs, die politische, soziale und kulturelle Kinder- und Jugendbildung, die Ferienangebote und die mobile Jugendarbeit.

Die Jugendhilfeplanung führt eine Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Mannheim durch. Dabei werden für jeden Stadtteil quantitative und qualitative Daten ermittelt wie: die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Einstufung in der Sozialraumtypologie, die bereits vorhandenen Einrichtungen und Angebote sowie qualitative Hinweise auf Bedarfe aus Befragungen.

Die aktuelle Bestandsaufnahme und Bedarsermittlung findet sich hier:

Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung 2022

Anhang

Außerdem wird jährlich eine Statistik über die Nutzung der Jugendhäuser und Jugendtreffs sowie der anderen Angebote erstellt, um daraus aktuelle Kennzahlen zur Steuerung abzuleiten.