Zuständigkeit des Tierschutzbeauftragten

Die Aufgaben des ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten bestehen vor allem darin, den Informationsaustausch im Bereich Tierschutz zu fördern, die öffentliche Diskussion zu Tierschutzthemen zu begleiten und Projekte zu aktuellen Problemen zu initiieren und zu unterstützen.

Daneben berät und unterstützt er die Mannheimerinnen und Mannheimer in Fragen des Tierschutzes und bringt sich in verwaltungsinternen Arbeitsgruppen zu Belangen des Tierschutzrechts ein.

Für Einzelfälle falscher Tierhaltung oder Meldungen von verletzten Tieren ist der Tierschutzbeauftragte nicht der richtige Ansprechpartner. Dafür ist die Tierschutzbehörde zuständig.