Sicherheit & Ordnung -

Überprüfung des Ladenöffnungsgesetzes

Die Stadtverwaltung hat am gestrigen Sonntag, 19. April, gezielte Kontrollen von Kioskbetrieben in der Innenstadt durchgeführt. Ziel der Maßnahme war die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes Baden-Württemberg, insbesondere des Sonntagsverkaufsverbots im Einzelhandel. Hintergrund der Kontrollen sind wiederholte Hinweise, dass die geltenden Regelungen zum Sonntagsverkauf in einigen Fällen nicht ausreichend beachtet würden.
Insgesamt wurden sieben Betriebe aufgesucht, von denen drei allerdings zum Kontrollzeitpunkt geschlossen waren. Von den vier kontrollierten Betrieben boten zwei Internetzugänge an und firmierten deshalb zusätzlich als Internetcafé.

„Die konsequente Durchsetzung des Sonntagsverkaufsverbots dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern auch der Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Einzelhandelsbetriebe. Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, dürfen keinen Nachteil gegenüber solchen Betrieben erfahren, die ihre Öffnungszeiten unzulässig ausdehnen“, betont Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dr. Volker Proffen. „Regeln müssen für alle gleichermaßen gelten – nur so kann ein funktionierender und gerechter Einzelhandel gewährleistet werden.“

Ergebnisse der Kontrollen

In den beiden Internetcafés standen Internetterminals zur Verfügung, die nicht über die vorgeschriebene Sperre zu einschlägigen Glücksspiel- und Pornoseiten verfügt haben. Außerdem stellten die Kontrolleure in einem dieser Betriebe fest, dass Barzahlungen ohne Verbuchung in der Kasse erfolgen konnten. Beide Betriebe wurden von den vor Ort Verantwortlichen nach Belehrung durch die kontrollierenden Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes freiwillig geschlossen.

Zudem wurden in allen Betrieben Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz festgestellt: Es wurden Waren verkauft, die sonntags in diesen Betrieben nicht verkauft werden dürften, z.B. Hygieneartikel oder Handyzubehör. In zwei Fällen ergab ein Testkauf zudem, dass die verkauften Artikel rechtswidrig zum reduzierten Steuersatz von sieben Prozent abgegeben wurden.

Verstöße werden zur Anzeige gebracht

Sämtliche festgestellten Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Verstöße gegen steuerrechtliche Regelungen werden zur weiteren Bearbeitung an die Finanzbehörde weitergeleitet. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung wird in allen vier beanstandeten Fällen die jeweiligen Betreiber unabhängig von der ordnungsrechtlichen Sanktionierung einbestellen und belehren, da in den kontrollierten Betrieben regelmäßig nur angestelltes Personal, jedoch nicht die Betreiber angetroffen werden. Die beanstandeten Betriebe werden zudem zeitnah nachkontrolliert. Sollten dann erneut Verstöße festgestellt werden, folgen verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Hinblick auf die Zuverlässigkeit der Betreiber. Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Verwaltung sieht im Hinblick auf die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen die Notwendigkeit, einen Überwachungsschwerpunkt zu setzen und wird in den nächsten Wochen weitere Kontrollmaßnahmen in Kioskbetrieben speziell an Sonntagen durchführen.

Betriebe mit gesetzlichen Sonderregelungen, wie etwa Apotheken oder Verkaufsstellen für Reisebedarf an Tankstellen und Bahnhöfen, wurden nicht kontrolliert.

Diese Regeln gelten im Einzelhandel

Kioskbetriebe zählen rechtlich zum Einzelhandel. Sie bieten auf vergleichsweise kleinen Verkaufsflächen von etwa 30 bis 100 Quadratmetern ein breites Sortiment an Waren des täglichen Bedarfs an. Für den Einzelhandel gilt jedoch: Von Montag, 0 Uhr, bis einschließlich Samstag, 24 Uhr – mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage – können die Öffnungszeiten frei gestaltet werden. An Sonntagen hingegen müssen die Geschäfte grundsätzlich geschlossen bleiben. Das Ladenöffnungsgesetz sieht nur eng begrenzte Ausnahmen vor. Demnach dürfen bestimmte Warengruppen auch an Sonn- und Feiertagen für eine festgelegte Dauer verkauft werden.

Dazu zählen:

  • frische Milch für insgesamt bis zu drei Stunden
  • Konditor- und frische Backwaren für insgesamt bis zu drei Stunden
  • Blumen (bei entsprechendem Sortiment) für drei Stunden, an bestimmten Feiertagen für bis zu sechs Stunden
  • Zeitungen und Zeitschriften für bis zu sechs Stunden

Strategische Ziele der Stadt

  • Piktogramm Gesundheit, Wohlbefinden und demografischer Wandel

    Mannheim bietet eine vorbildliche urbane Lebensqualität mit hoher Sicherheit als Grundlage für ein gesundes, glückliches Leben für Menschen jeden Alters und gewinnt damit mehr Menschen für sich.

Erfahren Sie mehr über die strategischen Ziele der Stadt

Medien