Neue Grundsteuer fast eine „Punktlandung“
Nach der bundesweiten Grundsteuerreform hatten auch in Mannheim im Januar 2025 steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger erstmals ihre neuen Grundsteuerbescheide erhalten. Nun liegt das erste vorläufige Rechnungsergebnis vor und zeigt auf: die Erträge aus der Grundsteuer A und B beziffern sich für das gesamte Jahr 2025 aktuell auf 75,4 Mio. Euro. Damit liegen sie nahezu in der gleichen Größenordnung wie der Ansatz des Jahres 2024 in Höhe von 75,0 Mio. Euro. Es handelt sich hierbei um eine Hochrechnung auf Basis der aktuellen Datenlage. Im Laufe des Jahres können sich noch Änderungen ergeben.
„Dass wir in Mannheim aktuell lediglich um 400.000 Euro, also ca. 0,5 %, von den bisherigen jährlichen Grundsteuererträgen abweichen, unterstreicht das, was wir stets betont haben: wir wollen uns als Kommune nicht an der Grundsteuerreform bereichern, sondern ein aufkommensneutrales Gesamtvolumen erzielen. Das ist uns nun nahezu als ‚Punktlandung‘ gelungen“, konstatiert Bürgermeister und Kämmerer Dr. Volker Proffen und führt weiter aus: „Selbstverständlich ist uns bewusst, dass einige Bürgerinnen und Bürger nach der Reform und Neuberechnung nun mehr zahlen müssen. Aber auch hier ist festzuhalten: Prozentual gesehen zahlen lediglich 45 % der steuerpflichtigen Mannheimer mehr Grundsteuer, wohingegen 55 % weniger zahlen als im Jahr 2024.“
Die Basis der neuen Grundsteuer errechnet sich ab diesem Jahr aus den Bodenrichtwerten multipliziert mit den jeweiligen Grundstücksflächen. Der Wert des auf dem Grundstück stehenden Gebäudes ist im Gegensatz zum alten Grundsteuerrecht nicht mehr relevant.
Mit dem Versand der Grundsteuerbescheide im Januar hatte die Stadt Mannheim eigens eine Hotline für Rückfragen aus der Bürgerschaft eingerichtet. In den Stoßzeiten waren acht Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen in der Hotline aktiv, um den Steuerpflichtigen ihre Fragen zu beantworten. Von Januar bis Mitte April wurden ca. 1.200 Telefonate mit Steuerpflichtigen zum Thema Grundsteuerreform geführt. Die durchschnittliche Gesprächsdauer bei den unterschiedlichen steuerlichen Fragestellungen betrug 15 bis 30 Minuten pro Anruf.
Gleichzeitig konnte man über die Hotline auch bei Fragen zu Stundungsmodalitäten mit der zuständigen Stelle des Fachbereichs verbunden werden. Insgesamt wurden seit Januar 17 Stundungsanträge gestellt.
Hintergrund der Neuregelung des Grundsteuerhebesatzes war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte die vorherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft: sie sei „völlig überholt“ und ungerecht. In der Folge wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt. Zudem wurde beschlossen, dass die Bundesländer vom Bundesgesetz abweichen und eigene Grundsteuergesetze verabschieden können.
Baden-Württemberg hatte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und für das Land eine neue, einheitliche Regelung gefunden. Lediglich die Hebesätze konnten von den Kommunen eigenständig festgelegt werden – so auch bei der Stadt Mannheim.
„Unsere Kämmerei hat bei der Berechnung der neuen Hebesätze genau richtig gelegen – ganz anders als das Land, aus dessen Sicht wir eine andere Höhe hätten ansetzen sollen“, berichtet Proffen. „Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Fachbereichs Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling die sich von Anbeginn so intensiv mit dem Thema, seiner Vorbereitung, Umsetzung und Kommunikation befasst haben und auch immer noch befassen.“
Für Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Mit ihr werden wichtige öffentliche Leistungen finanziert, so fließen die Gelder beispielweise unter anderem in die Infrastruktur, in Soziales sowie in Bildungs- und Kultureinrichtungen.
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