Bauen & Wohnen - 20.05.2022

Machbarkeitsstudie für Stadthaus N1

Nachdem das Stadthaus in N1 im Juli vergangenen Jahres überraschend vom Landesamt für Denkmalpflege (LAD) unter Denkmalschutz gestellt wurde, wird nun eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die ergebnisoffen alle Möglichkeiten darstellt, wie eine zukünftige bedarfsorientierte und wirtschaftliche Nutzung des Stadthauses unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben gelingen soll. Dies haben die Stadt Mannheim und der Miteigentümer, die Diringer & Scheidel Unternehmensgruppe, beschlossen. Hierzu läuft derzeit die Angebotsanfrage. Erste Ergebnisse sollen bis zum Herbst dieses Jahres vorliegen.
 
„Die Entscheidung des Landesdenkmalamtes hatte uns überrascht, nun wollen wir einen guten Weg finden, damit umzugehen. Unser Ziel ist eine attraktive und zukunftsorientierte Nutzung des Stadthauses. Bislang konnte eine sinnvolle und zumutbare Lösung im Bestand von N1 noch nicht gefunden werden. Die Machbarkeitsstudie wird bewusst ergebnisoffen erstellt, um anschließend alle Möglichkeiten unvoreingenommen bewerten zu können“, erläutert der für Stadtentwicklung und Bauen zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer.

Der städtische Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement wird gemeinsam mit dem Miteigentümer Diringer & Scheidel in mehreren Workshops das Anforderungsprofil für eine Machbarkeitsstudie erstellen. In verschiedenen Nutzungsvarianten sollen auch die Herausforderungen des Bestandsgebäudes in Bezug auf den hohen Verkehrsflächenanteil, auf Brandschutz, Statik und Entfluchtung sowie die Tiefgarage mit einbezogen werden. Das Landesdenkmalamt wurde bereits frühzeitig mit eingebunden und über die beabsichtigte Beauftragung der Machbarkeitsstudie informiert.
 
Gemäß Landesdenkmalamt stellt das Gebäude ein exemplarisches Zeugnis der Postmoderne in Baden-Württemberg dar. Seine Architektur sei von außerordentlicher Bedeutung für die Geschichte und das Stadtbild Mannheims, da in ihr prägende Grundelemente der Stadtbaugeschichte vereint seien. An der Erhaltung des Parlaments- und Geschäftsgebäudes bestehe aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

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