Politik & Verwaltung -

Landtagswahl: Wahlbenachrichtigungen verteilt

Bürgerinnen und Bürger, die glauben, für die Landtagswahl am 8. März 2026 wahlberechtigt zu sein, aber noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, sollten schnell das Wahlbüro unter 0621/293-9566 anrufen und den Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen. Wer eingetragen ist, kann am 8. März 2026 auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis wählen. Wer nicht eingetragen ist, muss dies sofort berichtigen lassen, weil sonst die Stimmabgabe nicht möglich wäre. Das Wahlbüro hilft gerne weiter.

Briefwahl rechtzeitig beantragen
Diejenigen, die den Antrag unverzüglich stellen, erhalten ihre Unterlagen so rechtzeitig, dass auch genügend Zeit für die Rücksendung der Wahlbriefe bleibt. Das Beantragen der Briefwahl verläuft schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können zum Beispiel einfach online auf www.mannheim.de/wahlen oder über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro.

Repräsentative Wahlstatistik
Bei der Landtagswahl wurden in Mannheim zwei Urnenwahlbezirke (und drei Briefwahlbezirke) für die gesetzliche Wahlstatistik ausgewählt. Wählerinnen und Wähler dieser Wahlbezirke erhalten Stimmzettel mit Kennbuchstaben für das Geschlecht und verschiedene Altersgruppen. Die Auswertung der Daten ist dabei natürlich anonym und das Wahlgeheimnis bleibt strikt gewahrt.

Wahlbüro 
Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt Mannheim geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl. Nur Wahlempfehlungen gibt es keine. Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Telefon: 0621/293-9566. 
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind: 
bis 27. Februar 2026: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr 
2. bis 6. März 2026: Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag bis 15 Uhr. Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen

Neuerungen bei der Landtagswahl
Am 8. März 2026 dürfen die Wahlberechtigten in Baden-Württemberg erstmals mit zwei Stimmen über die Zusammensetzung des Landtags in Stuttgart entscheiden. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin bzw. ein Wahlkreiskandidat direkt gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Diese Stimme ist maßgebend für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien. Darüber hinaus dürfen bei dieser Landtagswahl zum ersten Mal 16- und 17-Jährige wählen, während das Wahlalter in der Vergangenheit noch bei 18 Jahren lag.

Wahlinfo-App
Die Wahlinfo-App der Stadt Mannheim informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie zum Beispiel: Wann findet die Wahl statt? Wie kann ich per Briefwahl wählen? Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe? Wie lauten die amtlichen Endergebnisse? Die barrierearme Anwendung ist für Android und iOS erhältlich.

Globale Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

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  • Piktogramm Demokratie, Engagement und Beteiligung

    Mannheim zeichnet sich durch eine starke Stadtgesellschaft und gutes Verwaltungshandeln aus. Die Mannheimerinnen und Mannheimer nutzen überdurchschnittlich engagiert die Möglichkeiten, sich in demokratischen und transparenten Prozessen an der Entwicklung ihrer Stadt zu beteiligen.

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