Kinder, Jugend, Familie - 28.09.2023

Förderung der Kindertagespflege

Ausschuss für Bildung und Gesundheit sowie Jugendhilfeausschuss vom 28. September 2023
 

Rückwirkende Erhöhung der laufenden Geldleistung zum 01.01.2023

Der Kommunalverband Jugend- und Soziales (KVJS) sowie der Städte- und Landkreistag Baden-Württemberg haben im Februar dieses Jahres eine Empfehlung zur Erhöhung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege um einen Euro je Stunde gegenüber den bisherigen Leistungen auf 7,50 € für Kinder unter drei Jahren und 6,50 € für Kinder ab drei Jahren veröffentlicht.

Die Verwaltung hatte daraufhin die Erhöhung der Geldleistung zum 01.07.2023 empfohlen. Eine breite Mehrheit des Gemeinderats unterstützte im Anschluss eine zusätzliche, rückwirkende Umsetzung zum 01.01.2023. Dieser Anregung wird nun nachgekommen. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 eine rückwirkende Erhöhung der Geldleistungen zum 01.01.2023 einstimmig beschlossen.

Mit der Erhöhung wird den gestiegenen Kosten der Kindertagespflegepersonen Rechnung getragen.

Die Deckung erfolgt rückwirkend im Folgejahr bei Kindern unter 3 Jahren zu 68 % über Mittel des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) und bei Kindern über 3 Jahren zu 50 % über die Kostenerstattung des Landes. Der Eigenanteil der Kommune beläuft sich für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 auf 180.000 €.
 

Standortkonzeption zum Ausbau der vorschulischen Kinderbetreuung im Stadtbezirk Seckenheim

Aktuell werden im Stadtbezirk Seckenheim Kinderbetreuungsplätze in zwölf Kindestageseinrichtungen angeboten. Die Angebote teilen sich auf die beiden Stadtteile Hochstätt und Seckenheim auf. Insgesamt stehen 193 Betreuungsplätze im Bereich U3 und 533 Plätze für Ü3-Kinder zur Verfügung.

Die Bevölkerungsprognose für den Stadtbezirk Seckenheim lässt einen maximalen Betreuungsbedarf erwarten, der mit dem vorhandenen Angebot nicht bedarfsgerecht gedeckt werden kann.

Weitere Betreuungsplätze sind durch den Ausbau der Kindertagespflege, sowie von acht Krippen- und bis zu sieben Kindergartengruppen zu schaffen.

Für den Stadtbezirk Seckenheim wird deshalb der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote an den nachfolgenden Standorten weiterverfolgt:

  • Das KiTa-Projekt im Gebäude 973 auf Hammonds soll in Kooperation mit dem Schifferkinderheim schnellstmöglich umgesetzt werden.
  • Der Bau der TSG SportKiTa auf STEM wird in Kooperation mit dem Verein weiter unterstützt.
  • Die für die Otto-Bauder-Anlage vorgesehene bis zu siebengruppige KiTa wird weiterhin siebengruppig geplant. Die Umsetzung erfolgt jedoch bedarfsangepasst in kleineren Bauabschnitten. Somit kann sichergestellt werden, dass die Angebotsentwicklung der TSG SportKiTa auf STEM und auf der Otto-Bauder-Anlage aufeinander abgestimmt sind.
  • Definition einer Teilfläche des Grundstücks Karolingerweg 12 a als KiTa-Standort. Es wird geprüft, ob die zusätzlichen Gruppen an den Neubau des städtischen Kinderhauses Hochstätt angegliedert werden können, um keine neue zweigruppige Einrichtung zu schaffen.

Nach Umsetzung der Ausbauprojekte ist im Stadtbezirk Seckenheim voraussichtlich ein bedarfsgerechtes Angebot gegeben.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Umsetzung des geplanten Ausbaus der Kinderbetreuung entsprechend der vorgestellten Standortkonzeption einstimmig empfohlen.
 

Flexibilisierung der Bestellung von Mittagsverpflegung an Mannheimer Schulen

Für die Mittagsverpflegung an Mannheimer Schulen wurde bisher in den meisten Fällen eine pauschale, monatliche Verpflegungsgebühr erhoben. Dieses Bestellsystem soll nun flexibilisiert werden.

Die Möglichkeit für die Schüler*innen, ihr Mittagessen zukünftig selbst über das online Bestellportal des Caterers zu bestellen, trägt zu einem nachhaltigen und effizienten Umgang mit Lebensmitteln bei. Die erforderlichen Warenmengen werden vom Auftragnehmer mit Hilfe eines Warenwirtschaftssystems bereits beim Bestellvorgang bedarfsgenau berechnet und angefordert. Die Familien können also zukünftig tageweise anhand ihres individuellen Bedarfs das Mittagessen für ihre Kinder bestellen. Neben den kunden- und produktionsoptimierten Bestell- und Abbestellfristen trägt das Verfahren dazu bei, Lebensmittelabfälle auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Kunden bezahlen darüber hinaus den Eigenanteil gemäß ihrer tagesgenauen Bestellungen und nicht mehr pauschal durch eine monatliche Verpflegungsgebühr. Neben dem effizienten Umgang mit Lebensmitteln können die Eltern so Kosten sparen, da eine Erstattung von Verpflegungsgebühren bei Krankheit oder wenn der Ferienbereitschaftsdienst in den Ferien nicht genutzt wurde, bislang nicht gewährt werden konnte.

Für Eltern und Caterer ist dieses System ein in den Ganztagsschulen erprobtes und bewährtes Verfahren.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Satzungsänderung zur Flexibilisierung der Bestellung von Mittagsverpflegung einstimmig empfohlen.

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