Umwelt & Verkehr - 01.03.2023

Anwohnerschutzkonzept BUGA 2023

Beschilderung, Bewohnerparkzonen und -ausweise, Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende und Tagesparkausweise für Bewohner während der Zeit der BUGA

Um den vorhandenen öffentlichen Parkraum vor BUGA-Besuchern beziehungsweise Park-Such-Verkehren für die Anwohner in den nachfolgend genannten Stadtteilen zu schützen, werden für die Dauer der BUGA vom 14. April bis 8. Oktober 2023 temporäre Bewohnerparkzonen eingerichtet.

Die erforderliche Beschilderung wurde durch den Stadtraumservice Mannheim bereits in den Stadtteilen Neuhermsheim, Neuostheim und größtenteils in Käfertal-Süd und Käfertal-Rott ausgeführt. Seit Anfang Februar erfolgt die abschließende Beschilderung im Stadtteil Feudenheim. Bis Ende März sollen die insgesamt rund 500 Schilder aufgestellt sein und bis zum Start der BUGA abgedeckt bleiben.

Die verkehrsrechtliche Gültigkeit der Schilder beginnt ab Freitag, 14. April 2023 und endet am letzten Tag der BUGA, am Sonntag, 8. Oktober 2023. Nach der BUGA wird die Beschilderung wieder zurückgebaut.

Dieser Parkraum soll insbesondere den Anwohnern vorbehalten bleiben. Deshalb können Anwohner in diesen Bewohnerparkzonen mit einem kostenlosen Bewohnerparkausweis parken. Weitere Informationen findet man unter https://www.mannheim.de/de/buerger-sein/bewohnerparken.

Der Bewohnerparkausweis kann seit 31. Januar 2023 digital über das Bürgerportal unter Digitale Angebote der Stadt Mannheim | Mannheim.de beantragt werden.

Für die digitale Antragstellung benötigt man lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. Nach der Antragstellung erhält man eine Benachrichtigung per E-Mail. Dann kann man seinen Bewohnerparkausweis herunterladen, ausdrucken und speichern. Wir empfehlen, den Bewohnerparkausweis zu speichern, damit man ihn jederzeit erneut ausdrucken kann.

Alternativ kann der Bewohnerparkausweis persönlich in einem Bürgerservice beantragt werden. Man sollte sich vorher informieren, ob eine Terminreservierung am Tag Ihrer Vorsprache erforderlich ist. Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbart werden. In dieser Übersicht findet man die Öffnungszeiten aller Bürgerservices. Eine Antragstellung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.

Bei Fragen zur Antragsstellung: 33.bewohnerparken@mannheim.de.

Zudem wurde das Anwohnerschutzkonzept ausgeweitet auf Parkmöglichkeiten für Gewerbetreibende und deren Beschäftigte sowie Besucher von Anwohnern.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss haben Gewerbetreibende in den Stadtteilen Feudenheim, Neuostheim, Neuhermsheim und Käfertal-Süd / Rott, in denen im Zeitraum der Bundesgartenschau vom 14. April bis 8. Oktober 2023 temporäre Bewohnerparkzonen eingerichtet werden, die Möglichkeit, pro Betrieb jeweils zwei Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Die Ausnahmegenehmigungen werden kostenlos zur Verfügung gestellt und sind auf den Zeitraum der Bundesgartenschau beschränkt. Damit haben auch Gewerbetreibende die Möglichkeit, in einer Bewohnerparkzone sowie in einer Zone mit Parkscheibenregelung unbegrenzt zu parken.

Ebenso erhalten Bewohner dieser Stadtteile für den Zeitraum der Bundesgartenschau pro volljährigem Haushaltsmitglied bis zu 20 Tagesparkscheine – und das unabhängig davon, ob ein Fahrzeug im Haushalt vorhanden ist oder nicht. Damit ist gewährleistet, dass auch Besuch von auswärts in der Bewohnerparkzone unbegrenzt parken kann.

Weitere Informationen zur entsprechenden Ausnahmegenehmigung unter www.mannheim.de/anwohnerschutzkonzept-buga-2023 oder per E-Mail an anwohnerschutzkonzept.buga2023@mannheim.de bzw. an 31antraege@mannheim.de.

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