Konjunkturprogramm

Die globale Finanzkrise hat zu einer weltweiten Abschwächung der Konjunktur geführt. Mit den Konjunkturpaketen I und II möchte die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegensteuern.

Während die Maßnahmen des Konjunkturpakets I bereits am 05.12.2008 im Bundesrat beschlossen wurden, wurde das Gesetzgebungsverfahren zum Konjunkturpaket II am 20.02.2009 abgeschlossen. Daneben plant das Land Baden-Württemberg ein Infrastrukturprogramm, durch das vor allem Investitionsmaßnahmen in die Jahre 2009 und 2010 vorgezogen werden sollen.

Mit antizyklischem Verhalten, so das Ziel der Maßnahmen, soll der Krise entgegengewirkt, Beschäftigung gesichert werden. Als weitere Maßnahme soll im Grundgesetz eine „Schuldenbremse“ verankert werden. Laut Bundesfinanzministerium umfasst das Konjunkturpaket I ein Volumen von 31 Milliarden Euro, das Konjunkturpaket II 50 Milliarden Euro. Das Landesinvestitionsprogramm beinhaltet einschl. kommunaler Anteile ein Volumen von rd. 796 Millionen Euro.

Die Stadtverwaltung arbeitete mit Hochdruck an einem städtischen Investitionsprogramm, um so schnell wie möglich in den Genuss der Finanzmittel zu kommen. Dazu wurde verwaltungsintern eine Task-Force aus Mitarbeitern der Finanz- und Bauverwaltung gebildet, die sich insbesondere mit den folgenden Themen befassen:

  • Identifikation von Maßnahmen für die Mittel aus dem Bundesprogramm für Mannheim
  • Vorschläge für die organisatorische Abwicklung des Bundesprogrammes
  • Auswertung der Landesprogramme
  • Bereitstellung der notwendigen Kofinanzierungsmittel
  • Sicherstellung der vollumfänglichen Nutzung der vorgesehenen Erleichterungen im Vergaberecht
  • Beschleunigung von Projekten aus dem Haushalt 2008/09 der Stadt Mannheim
  • Vorbereitung der Planungen für künftige Investitionen

 

Die Beschlussvorlage Nr. 120 / 2009 und damit das Investitionsprogramm wurde am 17.03.2009 im Hauptausschuss und am 24.03.2009 im Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Föderalismuskommission II ist eine Erweiterung des Anwendungsbereichs von Art. 104b GG vorgesehen, die Mitte Juli 2009 in Kraft treten soll. Nach Änderung von Art. 104b GG muss bei der Verwendung der Fördermittel zwar immer noch ein relativer Schwerpunkt auf der energetischen Sanierung liegen. Bei mehreren Vorhaben kann aber im Einzelfall auf eine energetische Sanierung verzichtet werden. Diese Vorgabe ist in der Prioritätenliste für die Stadt Mannheim bereits berücksichtigt.

Nach dem Beschluss der Prioritätenliste durch den Gemeinderat am 24.03.2009 liegen der Verwaltung in der Zwischenzeit die Zuwendungsrichtlinien des Finanzministeriums und des Innenministeriums zur Bildungs- und Infrastrukturpauschale im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes vom 19.03.2009, zuletzt geändert am 02.04.2009, vor.

Gleichzeitig wurden die voraussichtlichen Zuwendungsbeträge durch das Finanzministerium wie folgt konkretisiert (vorbehaltlich der tatsächlichen Bewilligung):

  Förderbereich Bildung Förderbereich Infrastruktur Gesamt
Finanzhilfe Bund/Land 13,843 Mio. € 3,178 Mio. € 17,021 Mio. €
Eigenanteil Stadt (25%) 4,620 Mio. € 1,060 Mio. € 5,680 Mio. €
Gesamt 18,463 Mio. € 4,238 Mio. € 22,701 Mio. €

 

Damit stehen voraussichtlich rd. 0,5 Mio. € mehr zur Verfügung. Deshalb und aufgrund neuer Informationen war es nun notwendig, die bisher beschlossene Prioritätenliste zu überprüfen und anzupassen. Diese Erkenntnisse mündeten in die Beschluss-Vorlage Nr. 211/2009, die der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.04.2009 einstimmig beschlossen hat.

Die Task Force hat die Einzelanträge in Abstimmung mit den Fachdienststellen erstellt und an das Regierungspräsidium Karlsruhe (Bewilligungsstelle) am 30.04.2009 bereits übermittelt. Spätester Abgabetermin der Anträge war der 04.05.2009.

Nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Datum vom 14.05.09 die Maßnahmen für den Bereich der Bildungsinfrastruktur sowie mit Datum vom 04.06.09 die Maßnahmen im Infrastrukturbereich genehmigt hat, stehen der Stadt Mannheim die nachfolgenden Beträge für die Umsetzung des Konjunkturprogramms II zur Verfügung:

  Förderbereich Bildung Förderbereich Infrastruktur Gesamt
Finanzhilfe Bund/Land 13,897 Mio. € 3,179 Mio. € 17,076 Mio. €
Eigenanteil Stadt (25%) 4,632 Mio. € 1,116 Mio. € 5,748 Mio. €
Gesamt 18,529 Mio. € 4,295 Mio. € 22,824 Mio. €

Entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderates wurde die BBS Bau- und Betriebsservice GmbH - mit wenigen Ausnahmen - mit der Durchführung der Schulbaumaßnahmen im Förderbereich Bildung beauftragt. Die BBS bedient sich dabei auch der MVV Energiedienstleistungen GmbH und ihres Schwesterunternehmens MWS Bauconsult GmbH.

Zur Durchführung der technischen und wirtschaftlichen Betreuung von Schulbaumaßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturprogramms durch die BBS wurde ein Rahmenbetreuungsvertrag mit der BBS abgeschlossen. Die formale Beauftragung der BBS mit der Betreuung einzelner Maßnahmen erfolgte jeweils durch den Abschluss eines Einzelbetreuungsvertrages mit spezifischen Regelungen.