Winterdienst
Immer Anfang November ist der Stadtraumservice Mannheim startklar für den Winterdienst. Bei sinkenden Temperaturen müssen vor allem die Brücken kontrolliert werden. Ca. 220 Mitarbeitende des Stadtraumservice und technische Mitarbeitende weiterer Dienststellen, die bei Schnee und Eis den Winterdienst unterstützen, sind in Bereitschaft. Bei einem Glätteeinbruch sind die städtischen Mitarbeitenden bereits in den frühen Morgenstunden zu Fuß und mit ihren Streufahrzeugen rund um die Uhr im Einsatz. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden insbesondere im fließenden Verkehr hat höchste Priorität: Bei starkem Schneefall werden zuerst wichtige Verkehhrswege, Brücken und Kreuzungsbereiche von Schnee und Eis befreit. Die wichtigsten Radwege werden im Einsatzfall, ebenfalls in der höchsten Prioritätsstufe, mit 10 Kleinstreuern geräumt und gestreut. Radwege der höchsten Prioritätsstufe, die sich auf Fahrbahnen befinden, werden von den Großstreuern mitbedient. Nach den verkehrswichtigen Straßen folgen weitere Straßen und Plätze, deren Reihenfolge anhand einer Prioritätenliste und akuter Meldungen abgearbeitet wird.
Rund 1.000 Tonnen Streusalz und 50 Tonnen Splitt lagern im Betriebshof der Stadtreinigung. Weitere 500 Tonnen Salz können kurzfristig beim Lieferanten abgerufen werden.
Zudem reinigen wir ganzjährig 779 Haltestellen und befreien diese im Winter von Schnee und Eis.
Winterdienst ist eine Gemeinschaftsleistung, bei der sowohl die Stadt Mannheim als auch die Bürger*innen in der Pflicht sind. Auf Straßen und öffentlichen Plätzen oder Gehwegen kommt der kommunale Winterdienst seiner gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Vor der eigenen Tür müssen aber Grundstücks- und Hauseigentümer*innen bzw. Mieter*innen oder Pächter*innen dafür sorgen, dass niemand ins Rutschen kommt. So ist es in der Gehwegreinigungssatzung der Stadt Mannheim geregelt. Die Satzung und einen mehrsprachigen Flyer sowie weitere Informationen erhalten Sie hier.
Damit die Müllwerker alle Abfalltonnen sicher vom Standplatz zum Müllsammelfahrzeug und zurück rollen können, muss bei Eis und Schnee unbedingt der Zugang zur Straße geräumt oder mit abstumofenden Mitteln gestreut sein. Dies gehört zu den Pflichten der Anlieger*innen. Türen von Behälterboxen und auch Tonnendeckel müssen außerdem rechtzeitig vor dem Abfuhrtermin enteist werden. Bitte beachten Sie auch, dass eingefrorene Mülltonnen nicht immer komplett entleert werden können.