Genehmigung von Veranstaltungen

Wer Veranstaltungen im öffentlichen Raum - Konzerte unter freiem Himmel, Straßenfeste, Sport-Events, Fastnachts- und andere Umzüge usw. - durchführen will, braucht dazu diverse Erlaubnisse.

Zentraler Ansprechpartner ist dafür das Veranstaltungsmanagement beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung. Es berät die Veranstalter über alle Anforderungen unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr, gibt Auskunft über die erforderlichen Unterlagen, koordiniert die Beteiligung der städtischen Dienststellen und erteilt die Genehmigungen. Sie enthalten Auflagen, die sicherstellen sollen, dass die Veranstaltung für Teilnehmer, Besucher und Anwohner gefahren- und störungsfrei abläuft. Dazu gehören auch die nötigen Verkehrsregelungen.

Die Erlaubnis kann mit Formular beantragt werden. Es reicht auch ein formloser Antrag per E-Mail, Fax oder Brief, wenn folgende Angaben geliefert werden:

  • Antragsteller, Organisation, Name, Anschrift des Verantwortlichen
  • Ort mit ggf. Lageplan, Datum, Zeit der Veranstaltung
  • Zweck, Inhalte und Ablauf der Veranstaltung
  • ggf. bereits selbst getroffene Regelungen und Absprachen
  • ggf. gewünschte Sperrungen und gaststättenrechtliche Erlaubnisse

Hinweis
Alle anfallenden Kosten für die Aufstellung der Beschilderung sowie die evtl. Erstellung eines Verkehrszeichenplanes gehen zu Lasten des Veranstalters. Sofern gaststättenrechtliche Erlaubnisse benötigt werden, ist auch hierfür mit einer Gebühr zu rechnen.