Überlassung von Schulraum und Sportstätten
Was können Sie bei uns mieten?
- Schulsportstätten (Turnhallen, Gymnastikräume und Sporthallen)
- Schulräume (z.B. Aula, Klassenraum),
die an Schulen der Stadt Mannheim angeschlossen sind.
Die Räumlichkeiten können für einen einzelnen Termin (Einzelüberlassung) oder fortlaufend (periodisch für ein Sommer- oder Winterhalbjahr) angemietet werden.
Eine Liste der Turn-, Gymnastik- und Sporthallen finden Sie nach Stadtteilen geordnet als PDF-Datei am Seitenende.
Wer darf mieten?
- Vereine
- Betriebssportgemeinschaften
- Institutionen
- Gewerbetreibende und Privatpersonen
Downloads:
- Antrag auf Überlassung städtischer Schulräume und Schulsportstätten
- Mietpreisordnung für die Nutzung von Schulräumen
- Entgeltfestsetzung/Mietpreisordnung für die Überlassung
der städtischen Sporthallen und Schulsportstätten - Überlassungsbedingungen
- Liste aller Turn-, Gymnastik- und Sporthallen an Mannheimer Schulen